Seit 1. Jänner 2013 haben Selbststän-
dige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankengeld. Der Gesetzestext spricht von einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit. Die Leistung gebührt aus
der gesetzlichen Pflichtversicherung. Damit wurde die soziale Absicherung von Selbstständigen bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls entscheidend verbessert.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind selbstständig Erwerbstätige,
• die aufgrund lang andauernder Krankheit oder der Folgen eines Unfalls arbeitsunfähig sind,
• die nach dem GSVG krankenversichert sind,
• deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist und
• die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen.