Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Die VLÖ unterstützt die Unternehmen bei der Führung von verpflichteten Arbeitsaufzeichnungen.
Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. Aus diesen Aufzeichnungen muss neben der Tagesarbeitszeit auch die Wochenarbeitszeit, die tägliche Ruhezeit und die wöchentliche Ruhezeit hervorgehen.
Die Führung der Aufzeichnungen kann vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer übertragen werden. Der Arbeitgeber bleibt für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich. Dieser muss auch den Arbeitnehmer zur richtigen Führung anleiten, sich die Aufzeichnungen aushändigen lassen und die Aufzeichnungen kontrollieren.

Einsicht in Arbeitsaufzeichnungen
Der Arbeitgeber hat der Arbeitsinspektion die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und auf Verlangen Einsicht zu gewähren oder Kopien zu übermitteln.
Arbeitnehmer haben einmal monatlich Anspruch auf kostenfreie Übermittlung ihrer Arbeitszeitaufzeichnungen. Bei flexibler Arbeit ist einmal monatlich auch ein aktueller Saldostand (Zeitguthaben oder Minusstunden) dem Arbeitnehmer bekanntzugeben.

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