Abschaffung der kalten Progression
Um der kalten Progression (Effekt, dass jährliche Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen) entgegenzuwirken, werden jährlich die Tarifstufen (außer die letzte Tarifstufe ab 1 Mio. Euro) und bestimmte Absetzbeträge z.B. Alleinverdiener, Alleinerzieher, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen sowie die SV-Rückerstattung um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Für das verbleibende Drittel sind von der Bundesregierung jährlich zusätzliche Maßnahmen zu beschließen.
Anpassung bei Einkommensteuersätzen 2023
Für das Jahr 2023 wurde eine Inflationsrate von 5,2 % errechnet. Die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen werden über die errechnete Inflationsrate hinaus um 6,3 % angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürger ab einem Einkommen von jährlich 11.000 Euro steuerpflichtig. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 % und entlastet auch Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge (Alleinverdiener-,
Alleinerzieher, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Verkehrs- und Pensionistenabsetzbeträge) samt zugehöriger Einschleifgrenzen und die SV-Rückerstattung werden im Jahr 2023 um die volle Inflationsrate, also um 5,2 %, erhöht.
Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen
Als weitere langfristige Entlastung wurde die sogenannte Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen umgesetzt. Diese tritt mit Jänner 2023 in Kraft. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht.