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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Am 28. Februar 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.

Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 8,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.767,86 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
  • Die Nachtzulage wird gem. §9/4 um 8,9% auf 2,93 Euro erhöht.
  • NEU: Aufnahme einer Entschädigungsregelung für Pflichtpraktikantinnen:
    • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 804 Euro pro Monat
    • Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 900 Euro pro Monat
  • Klarstellung in der Lohngruppenbeschreibung der LG 4 Maschinenführer: Maschinenführer (Traktorfahrerin, Fahrerin von Arbeitsmaschinen) mit landwirtschaftlicher LAP ab dem 3. Dienstjahr bzw. ohne landwirtschaftlicher LAP mit Zweckausbildung ab dem 5. Dienstjahr
  • Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2023 in Kraft.

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