Am 16. März 2023 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Peter Konrad die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Forstunternehmer abgeschlossen.
Auf Basis eines festgestellten durchschnittlichen VPI-Werts in Höhe von 9,04 Prozent in den vorangegangenen Monaten (Feb. 2022 – Jän. 2023) wurde mit der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis, gültig ab 1. März 2023, vereinbart:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 9,2% Bildquelle: FAST Traunkirchen
- Erhöhung der Zulagen und Motorsägenpauschalen um 9,2%
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 9,2%
Weitere Forderungen der Gewerkschaft, wie die Einführung einer faktischen Ist-Lohn-Erhöhung durch die Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen sowie eine Verlängerung der Ruhezeit wurde vom Verhandlungsteam erfolgreich abgewehrt.