Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann.
Ausstattung mit Erste-Hilfe-Kasten
Zur Leistung einer Ersten Hilfe ist in den Betrieben eine adäquate Ausstattung mit Verbandskästen gemäß Ö-Norm Z 1020 – Typ 1 bis 5 Beschäftigte bzw. Typ 2 bis 20 Beschäftigte bereitzustellen.
Ab einem Mitarbeiter ist ein Verbandskasten erforderlich. Sind mehr als 20 Beschäftigte tätig, dann sind bspw. zwei Verbandskästen nach Typ 2 jeweils an geeigneten Plätzen anzubringen. Es ist auch eine Kombination von Typ 1 und Typ 2-Kästen bspw. für 25 Mitarbeiter möglich. Achten Sie bei den Verbandskästen auf die Haltbarkeit der Sterilprodukte, denn diese haben ein Ablaufdatum und müssen erneuert werden. Hochwertige Erste-Hilfe-Kästen weisen bei den Sterilprodukten eine Haltbarkeit von 20 Jahren auf. Berücksichtigen Sie bei der Anschaffung das Ablaufdatum.
Im Verbandskasten befindet sich meist eine Telefonliste der ausgebildeten Ersthelfer, der nächsten Rettungsstelle, dem zuständigen Arzt und dem nächsten Krankenhaus. Bitte die Daten hier eintragen!
Sie können die Ansprechpartner auch auf einem Aushang oder in einer Liste neben dem Verbandskasten anbringen. Diese müssen für einen Notfall schnell erreichbar sein.
Arbeitsstätten
Arbeitsstätten sind alle Gebäude und sonstige bauliche Anlagen in denen Arbeitsplätze eingerichtet sind. Ebenso zählen das Betriebsgelände, Wohnwägen oder Container als Arbeitsstätten, sofern Arbeitnehmer an diesen Orten Arbeitsleistungen erbringen.