Für Kleinunternehmen wurde zur Bewältigung der hohen Energiekosten eine Energiekostenpauschale installiert. Sie gilt als alternative Lösung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen.
Förderfähig sind kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die mehr als 10.000 Euro und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen können. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Förderhöhe
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitgehend automatisiert. Sie berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege und Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen. Wir bitten beim Selbst-Check für Agrarservice-Unternehmen die ÖNACE-Klasse 01.61-0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, für Forstunternehmen 02.20-0 Holzeinschlag oder 02.40-0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen und Holzeinschlag auszuwählen. Die Richtlinie ist in den nächsten Wochen verfügbar.
Weitere Informationen unter: https://www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check
Selbst-Check seit 17. April 2023
Seit 17. April können sich die Unternehmen für einen Pre-Check (Vorprüfung) bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) anmelden. Dabei erhalten Sie eine Checkliste, welche Unterlagen für die Antragstellung vorzubereiten sind. Ab Mai 2023 können dann die ersten Anträge gestellt werden.
Die Energiekostenpauschale 2022 wird rückwirkend für das Jahr 2022 gewährt und es ist aus drei verschiedenen förderfähigen Zeiträumen zu wählen:
- Zeitraum 1: 1. Feb. – 31. Dez. 2022
- Zeitraum 2: 1. Feb. – 30. Sep. 2022
- Zeitraum 3: 1. Okt. – 31. Dez. 2022
Vorbereitungen für eine Antragstellung
- Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
- Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
- Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung hat und alle anderen Angaben korrekt sind.
Die Energiekostenpauschale bringt eine Entlastung für Kleinunternehmen.