Die Verrechnung von kostendeckenden Preisen ist aufgrund massiver Teuerungen für viele Dienstleistungsbetriebe ein großes Thema. Dennoch gilt es sich dieser Herausforderung zu stellen und dem Kunden durch Aufklärung die notwendigen Hintergrundinformationen und Verständnis zu vermitteln. Wer darauf verzichtet oder die notwendige Härte nicht durchsetzen kann bzw. will, hat schnell ein wirtschaftliches Nachsehen. Wer in den letzten ein bis zwei Jahren Neuinvestitionen getätigt hat, muss die erhöhten Anschaffungspreise und damit höhere Abschreibungen bzw. Wertminderungen in der Kalkulation entsprechend berücksichtigen.
Argument geringerer Dieselpreis
In letzten Wochen hört man sehr oft das Argument des geringeren Dieselpreises. Der Diesel ist aktuell deutlich günstiger gegenüber dem Durchschnitt des letzten Jahres. Laut den Berechnungen aus den wöchentlichen Veröffentlichungen des BMK lag im Vorjahr der Durchschnittspreis für den Diesel (gemittelter Wert über alle Wochen) bei genau 1,50 Euro netto bzw. 1,80 Euro brutto. Die Reduktion des aktuellen Dieselpreises gibt sehr oft Anlass für heuer auf Erhöhungen verzichten zu können. Diese Aussage können wir nicht teilen, denn für die anderen Kosten – rund ¾ der Kosten stammen aus den anderen Bereichen – entstand eine deutliche Erhöhung, die in einer Bandbreite von 11 bis 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr liegt. Somit sind Preisanpassungen für 2023 unumgänglich. Die Ertragsspannen für agrarische Dienstleistungen bewegen sich im Bereich von 0,5 bis 3 Prozent vom Umsatz. Wer darauf verzichtet, fährt für dieses Jahr ein dickes Minus ein, oder er kann keine Ersatzinvestitionen tätigen.