Energiekostenzuschuss: Der Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 wurde bei den Betrieben, die zu den ersten Antragstellern zählen mit Ende Juni 2023 ausbezahlt. In den nächsten Wochen folgen weitere Auszahlungen. Bei Fragen ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem Steuerberater.
Energiekostenpauschale: Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinbetriebe dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Sie ist eine Pauschalförderung in der Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Förderung unterstützt primär Betriebe, die den Energiekostenzuschuss nicht beantragen konnten und erfolgt nach der De-minimis-Regelung der EU.
In unserer Mai-Ausgabe haben wir über diese Maßnahme informiert. Nach den uns aktuell vorliegenden Informationen kann ein Selbst-Check zur Antragsberechtigung und die Anmeldung für eine Einreichung erfolgen. Zur Antragstellung benötigen Sie eine Handysignatur oder eine ID Austria. Weiter müssen Sie beim Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein und den ÖNACE-Code ihrer Branche angeben.
Eine Einreichung ist derzeit jedoch noch nicht möglich, weil die dafür erforderlichen Genehmigungen, wie Zustimmung durch die EU, Beschlüsse für Umsetzung noch fehlen. Das kann noch eine gewisse Zeit dauern.
Mit der Anmeldung zur Einreichung können Sie Ihre E-Mail-Adresse bekanntgeben, wo Sie in der Folge weitere Informationen zur Energiekostenpauschale bzw. zur Antragstellung erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier