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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Mit 1. Jänner 2023 ist die neue Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) in Kraft getreten. Diese bringt Änderungen für die Herbstdüngung mit sich.
Grundsätzlich gilt es zu überlegen, ob eine Düngung im Herbst überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Falls die Notwendigkeit besteht, ist die Stickstoffdüngung innerhalb der gesetzlichen Grenzen so moderat als möglich durchzuführen, damit eine Nitratauswaschung ins Grundwasser vermieden wird. Die neue Nitrat-Akti­onsprogramm-Verordnung regelt, dass leicht lösliche stickstoffhaltige Düngemittel, wie z.B. Gülle, im Herbst nur mehr zu den Kulturen Raps, Gerste und Zwischenfrüchten ausgebracht werden dürfen und dies auch nur für den Fall, dass diese Kulturen bis inklusive 15. Oktober ausgesät werden. Der Verbotszeitraum beginnt in diesem Fall am 1. November.
Alle anderen Ackerkulturen sowie Raps, Gerste und Zwischenfrüchte mit einem Anbautermin nach dem 15. Oktober dürfen künftig im Herbst nicht mehr gedüngt werden. Die Sperrfrist beginnt in diesem Fall mit der Ernte der vorherigen Hauptkultur. Eine Düngung von Winterweizen oder Wintertriticale mit Gülle ist daher folglich nicht mehr zulässig.

Langsam lösliche stickstoffhaltige Düngemittel wie Mist oder Kompost, dürfen auf allen Ackerkulturen bis 29. November ausgebracht werden. Dauergrünland und Ackerfutterflächen dürfen ebenso bis einschließlich 29. November sowohl mit leicht als auch mit langsam löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln gedüngt werden.

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