Verpflichtung für Biomasse-Heizwerke und Biomasse-Blockheizkraftwerke
Gemäß Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II 2018/2001) der EU dürfen größere Biomasse-Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 20 MW und mehr nach dem 29. Dezember 2023 nur mehr „nachhaltig erzeugte Biomasse“ verheizen. Fehlt dieser Nachhaltigkeitsnachweis, dann ist der Energieträger Biomasse als erneuerbare Energie nicht mehr anrechenbar und somit auch nicht mehr förderfähig. Mit dem Nachweis soll sichergestellt werden, dass die energetische Nutzung von Biomasse auf nachhaltige Weise erfolgt. Die RED II verpflichtet Betreiber von großen Biomasse-Anlagen die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien und einer Mindesteinsparung von Treibhausgasen (THG) zu belegen.
Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist, dass nicht nur der Anlagenbetreiber, sondern auch die Wirtschaftsteilnehmer der gesamten Lieferkette vom Ort der Erzeugung der Biomasse bis zur Energieumwandlung von einer Zertifizierung erfasst sein müssen. Für die Umsetzung in Österreich ist das System nach SURE das am stärksten relevante Zertifizierungssystem.
In den letzten Monaten haben die zuständigen Behörden: das Umweltbundesamt (UBA) – für Biomasse-Feuerungsanlagen und das Bundesamt für Wald (BFW) – für forstwirtschaftliche Biomasse anerkannte Zertifizierungsstellen registriert. Auskunft zur Zertifizierung von Anlagen erhalten Sie unter E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für die forstwirtschaftliche Biomasse hat das BFW die Zertifizierungsstellen unter https://www.bundesamt-wald.at/forstwirtschaftliche-biomasse/zertifizierungsstellen veröffentlicht. Zum Stand vom 12. Dezember 2023 wurden vom BFW elf Zertifizierungsstellen anerkannt. Diese bearbeiten auf Hochtouren erteilte Aufträge und können Anfragen für benötigte Audits im ersten Quartal 2024 abarbeiten.
WICHTIG: Zum Erhalt der Förderfähigkeit von Biomasse ist für Verarbeiter oder Händler z.B. Hackguterzeuger von Biomasse an das BFW eine Erklärung betreffend Nachweis gemäß § 13 Absatz 2 Nachhaltige forstwirtschaftliche Biomasse-Verordnung (NFBioV) und der Vereinbarung mit dem Zertifizierungssystem SURE sowie der Vereinbarung mit der ausgewählten Zertifizierungsstelle bis spätestens 29. Dezember 2023 vorzulegen. Die Anerkennung der Nachsicht erfolgt mit Bestätigung durch das BFW.
Erfassung aller Wirtschaftsteilnehmer
Um zu gewährleisten, dass die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für die THG-Einsparungen eingehalten werden, müssen die Wirtschaftsteilnehmer in der gesamten Wertschöpfungskette kontrolliert und zertifiziert werden. Die Wertschöpfungskette umfasst den Erzeuger von nachhaltiger Biomasse (Selbsterklärung), Produzenten bzw. Verarbeiter von Biomasse-Brennstoffen (mit Massenbilanz und THG-Einsparung), Handel und Logistik (mit Massenbilanz und THG-Einsparung) bis hin zum Biomasse-Kraftwerksbetreiber, die auch Mindestwirkungsgrade und THG-Minderung nachweisen und eine Massenbilanz führen müssen.
Selbsterklärung für Waldbewirtschafter
Für Waldbewirtschafter ist die Abgabe einer Selbsterklärung für das Gewinnungsgebiet vorzulegen. Damit wird bestätigt, dass die Erntetätigkeit im Inland und legal erfolgte, auf den Ernteflächen eine Walderneuerung stattfindet, die Ernte nicht in geschützten Gebieten (zu Naturschutzzwecken ausgewiesen, keine Feuchtgebiete und Torfmoorflächen) vorgenommen wurde, auf die Erhaltung der Bodenqualität und die biologische Vielfalt geachtet wird und die Erntetätigkeit die langfristigen Produktionskapazitäten des Waldes erhalten oder verbessern. Bei einer Ernte aus anderen EU-Mitgliedsstaaten muss die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien von anerkannten freiwilligen oder nationalen Zertifizierungsstellen bestätigt werden. Waldbewirtschafter bestätigen die Einhaltung der angeführten Kriterien durch eine Selbsterklärung, die der Überwachung durch die Zertifizierungsstelle des Unternehmens (Verarbeitungsbetrieb, Handelsbetrieb) oder Heizwerk, an das geliefert wird, unterliegt. Von der Landwirtschaftskammer Österreich wurde eine vereinfachte Selbsterklärung erarbeitet, die der österreichische Gesetzgeber und das Zertifizierungssystem SURE anerkennen.
Verarbeiter, Händler und andere Wirtschaftsteilnehmer benötigen Zertifikat
Wie in der Abbildung 1 (siehe Infoblatt) dargestellt, sind Verarbeiter, die forstwirtschaftliches Ausgangsmaterial ankaufen, daraus Biomasse erzeugen und anschließend an Anlagenbetreiber bzw. an Großhändler weiterverkaufen, von der Zertifizierungsverpflichtung erfasst. Das gilt auch für Biomasse-Händler. Sie müssen für ihren Teil der Wertschöpfung sich zertifizieren lassen. Die Kosten der Zertifizierung setzen sich aus den Gebühren bei SURE (Zertifizierungssystem) und den Auditkosten der Zertifizierungsstelle zusammen. Diese sind auch vom Zertifizierungsumfang abhängig.
Hinweis: Werden mit einer Hackmaschine ausschließlich Lohnarbeiten durchgeführt und wird das Material vom Hackerbetrieb nicht angekauft, dann tritt dieser nicht in die Rolle als Verarbeiter und unterliegt auch nicht der Zertifizierungsverpflichtung. Das gehackte Material bleibt somit im Besitz des Waldbewirtschafters. Dieser verkauft das Hackgut an das Heizwerk oder an einen Großhändler.
Die Schritte zum Zertifikat
Die Teilnahme am SURE-System ist in wenigen Schritten möglich. Interessierte Unternehmen registrieren sich online auf www.sure-system.org. Ist ein System-Vertrag zustande gekommen, bestätigt die vom Unternehmen aufgesuchte und zugelassene Zertifizierungsstelle die Beauftragung für ein Systemaudit. Wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind, kann der Zertifizierungsprozess starten. Das Zertifikat wird nach einem erfolgreichen Vor-Ort Audit ausgestellt und hat mit der Veröffentlichung auf der SURE-Website ihre Gültigkeit. Das Zertifikat ist für zwölf Monate gültig und muss anschließend verlängert werden.
Übersicht der aktuell registrierten Zertifizierer – Stand per 14. Dez. 2023
Für die Zertifizierung von forstwirtschaftlicher Biomasse nach der NFBioV müssen die Zertifizierer vom Bundesamt für Wald (BFW) registriert sein. Folgende Zertifizierer sind per 14. Dez. 2023 in Österreich registriert – Reihung nach dem Zeitpunkt der Registrierung durch das BFW. Diese sind auf der Homepage des BFW unter www.bundesamt-wald.at veröffentlicht:
Registrier-nummer |
Name und Adresse der Zertifizierstelle |
Internet und Mail |
Telefon |
Ansprechpartner |
AT-NFBioV-ZSt-001 |
GFA Certifikation GmbH, Alter Teichweg 15, 22081 Hamburg |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/40-5247431-130 |
Sabrina Koch |
AT-NFBioV-ZSt-002 |
greencert. Umweltgutachter GmbH, Kappishäuser Straße 72, 72581 Dettingen/Erms |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/7123-95372-0 |
Peter Vaßen |
AT-NFBioV-ZSt-003 |
TÜV Süd Industrie Service GmbH, Westendstraße 199, 80686 München |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/89-5791-2429 |
Sara Castellani |
AT-NFBioV-ZSt-004 |
Petersberger Zertifizierungsgesellschaft mbH, Gutenberger Dorfstraße 5, 06193 Petersberg |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/34606-169831 |
Laura Stange |
AT-NFBioV-ZSt-005 |
BM Certification SIA, Büro BM Certification Deutschland GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/711-49004258 |
Armin Hodzic |
AT-NFBioV-ZSt-006 |
Holzforschung Austria – Österreichische Gesellschaft für Holzforschung, Franz-Grill-Straße 7, 1030 Wien |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+43/676-847982691 |
Monika Steiner |
AT-NFBioV-ZSt-007 |
OmniCert Umweltgutachter GmbH, Kaiser-Heinrich-II.-Straße 4, 93077 Bad Abbach |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/9405-94985-30 |
Dr. Andrea Berglehner |
AT-NFBioV-ZSt-008 |
Intechnica Cert GmbH Umweltgutachterorganisation, Ostendstraße 181, 90482 Nürnberg |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/911-513311 |
Maria Vorbrugg |
AT-NFBioV-ZSt-009 |
Bureau Veritas Polska Sp. zoo.2, Migdalowa 4, 02-796 Warszawa |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+48/885-804437 |
Elzbieta Jaroslawska-Deja |
AT-NFBioV-ZSt-010 |
Control Union Certifications Germany GmbH, Bornitzstraße 73-75, 10365 Berlin |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/30-5096988-0 |
Norbert Derks |
AT-NFBioV-ZSt-011 |
DQS Polska Sp, z o.o., Domaniewska 45, 02-672 Warszawa |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/532-755 367 |
Alicja Szysz |
AT-NFBioV-ZSt-012 |
Quality Austria Trainings, Zertifizierungs und Begutachtungs GmbH, Zelinkagasse 10/3, 1010 Wien |
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+43/1-2748747 | Andreas Ackerl |
AT-NFBioV-ZSt-013 |
TÜV Austria GmbH, Deutschlandstraße 10, 1230 Wien |
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+43/664-604548238 | Andreas Lang |
AT-NFBioV-ZSt-014 |
proTerra Umweltschutz und Managementberatung GmbH Umweltgutachter, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
+49/6897-568323 | Alexandra Haindl |
Hinweis: Die Liste der registrierten Zertifizierer wird laufend erweitert.
Beigezogene Unterlagen: EU-Richtlinien, Verordnungen und Veröffentlichungen des Umweltbundesamts
Verfasser: DI (FH) Helmut Scherzer, Geschäftsführer Vereinigung Lohnunternehmer Österreich (VLÖ) www.lohnunternehmer.at