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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Urlaub ist ein fixer Bestandteil für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Das Urlaubsgesetz regelt den Anspruch, Verbrauch und Bestimmungen über den Urlaub und gilt auch für Lehrlinge. Die Zielsetzung des Urlaubs liegt im Erholungswert für den Arbeitnehmer. Aus diesem Grund soll der Urlaub in Blöcken von ein, zwei oder drei Wochen und nicht tageweise verbraucht werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können sie auch einzelne Urlaubstage vereinbaren.

Anspruch auf Urlaub
Urlaub ist die Zeit, in der ein beschäftigter Mitarbeiter von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleiben darf. Für dieses Fernbleiben ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen. Für den Arbeitnehmer ist dies eine begrenzte Freistellung von seiner Arbeitspflicht.
Für jedes Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer ein bezahlter Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, sprich fünf Kalenderwochen. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse wird der Urlaub anteilig berechnet, das heißt, der zustehende Urlaubsanspruch steht im Verhältnis zur jährlich zu leistenden Arbeit. Arbeitnehmer, die mehr als 25 Dienstjahre beim selben Arbeitgeber geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36 Werktagen bei einer 6-Tageswoche bzw. von 30 Arbeitstagen bei einer 5-Tageswoche, also sechs Kalenderwochen. Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern sowie Schul- und Studienzeiten können bis zu einem bestimmten Ausmaß für die Berechnung des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.
Ein Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten Arbeitsjahres anteilsmäßig, das heißt entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Hier erfolgt ein aliquoter Urlaubsanspruch. 

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