a) Kollektivvertrag Gärtner und Landschaftsgärtner
Am 18. Jänner 2024 hat die KV-Verhandlung für Arbeitnehmer in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben stattgefunden. Dabei konnte zwischen den Vertretern der Arbeitgeber – der Bundesinnung Gärtner und Floristen und den Vertretern der Arbeitnehmer – der Gewerkschaft PRO-GE ein positiver Abschluss erzielt werden.
Diesen Kollektivvertrag haben Betriebe mit überwiegend gärtnerischen Dienstleistungen z.B. Garten- und Grünflächengestaltung, Landschafts- und Grünflächenpflege, Sportplatzpflege oder ähnliche Sektoren anzuwenden.
Die KV-Partner einigten sich auf eine Erhöhung aller Kategorien um 7,9%. Die Basis dazu bildete die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate, die aktuell 7,88% beträgt. Die Einkommen für Lehrlinge steigen im Durchschnitt um 9,8%.
Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich von 1. März 2024 bis 28. Februar 2025.