KV-Agrarservice – gültig per 1. März 2024
Am 31. Jänner 2024 wurde unter der Verhandlungsleitung von Bundesvorsitzenden Ing. Manfred Humer die KV-Verhandlung mit der Gewerkschaft PRO-GE für den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Der KV-Agrarservice wird wie folgt abgeändert:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne gemäß Lohnordnung (Anhang A) um 7,9%. Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 1.907,52 Euro. Das heißt, die Löhne sind jeweils und dem KV-Wert anzupassen (keine Ist-Lohn-Erhöhung). Überzahlungen sind möglich.
- Erhöhung der Nachtzulage §9/4 von 2,93 auf 3,00 Euro
- Erhöhung der Entschädigung für Pflichtpraktikanten um 7,9%:
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen der landwirtschaftlichen Fachschule oder höheren Schule: 867,52 Euro pro Monat
- Für ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer universitären bzw. FH-Ausbildung: 971,10 Euro pro Monat
- Ermächtigungsklausel über die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie § 124b EstG für das Kalenderjahr 2024 – der endgültige Test der Ermächtigung wird nach Abstimmung mit dem BMF in den KV-Text übernommen.
- Die kollektivvertraglichen Änderungen treten mit 1. März 2024 in Kraft