Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Neuer ORF-Beitrag ab 2024: Auch Unternehmen sind davon betroffen.

Ab dem 1. Jänner 2024 sind kommunalsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, den neuen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne je Gemeinde und Jahr sowie danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind.

Bis Ende 2023 galt die GIS-Gebühr, die immer dann fällig war, wenn an einem Standort ein empfangsbereites TV- oder Radioempfangsgerät betrieben wurde.

Höhe des ORF-Beitrags und Zahlungspflicht für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2024 weicht die geräteabhängige GIS-Gebühr dem neuen ORF-Beitrag, der geräteunabhängig anfällt und an alle Hauptwohnsitz-Adressen jeweils einmal zur Beitragsleistung verpflichtet. Ein Personen Unternehmen (EPU) unterliegt lediglich als Privatperson der Zahlungspflicht.

Für den betrieblichen Bereich legt das ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) die Lohnsumme für beschäftigte Mitarbeiter

Anknüpfungspunkt fest, mit der ein Betrieb der Kommunalsteuer im vorangegangenen Jahr unterliegt.

Eine ORF-Beitragspflicht kommt dann zustande, wenn im vorangegangenen Jahr Lohnsteuerzahlungen eines Unternehmens im Sinne des Kommunalsteuergesetzes vorliegen und dementsprechend auch Kommunalsteuer entrichtet wird.

Kommunalsteuer ist zu leisten, wenn eine Bruttolohnsumme von 1.095 Euro/Monat überschritten wird.

Folgende Beitragsregelung kommt zur Anwendung:

Jahressumme der Arbeitslöhne je Standortgemeinde

Zu bezahlende Anzahl an ORF-Beiträgen (á 15,30 Euro/Monat bzw. 183,60 Euro/Jahr)*

ORF-Beitrag für die Standort-     gemeinde in Euro

bis 1,6 Mio. Euro

1 ORF-Beitrag

15,30 /Mo. bzw. 183,60 /Jahr

bis 3,0 Mio. Euro

2 ORF-Beiträge

30,60 /Mo. bzw. 367,20 /Jahr

bis 10 Mio. Euro

7 ORF-Beiträge

107,10 /Mo. bzw. 1.285,20 /Jahr

Für größere Betriebe bestehen weitere Staffelungen bis max. 100 ORF-Beiträge.

*) in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol werden durch die Landesabgabe weitere Beiträge verrechnet.

Beim Übergang zum neuen ORF-Beitragsservice sind zumeist keine Schritte für Unternehmen erforderlich. Alle bisher bei der GIS gemeldeten Unternehmen werden von der GIS per 31. Dez. 2023 abgemeldet und abgerechnet.

Kommunalsteuerpflichtige Unternehmen erhalten ab April 2024 Zahlungsaufforderungen von der ORF Beitrags Service GmbH (OBS), der Nachfolgegesellschaft der GIS Gebühren Info Service GmbH.

Die fälligen Beiträge können einmal jährlich per Zahlschein oder SEPA-Lastschriftmandat gezahlt werden.

Sollte ein Unternehmen nicht kommunalsteuerpflichtig sein, dies trifft in aller Regel auf Ein Personen Unternehmen (EPU) zu, dann ist es nicht ORF-beitragspflichtig. Fällt die Adresse von Betriebsstätte und Hauptwohnsitz zusammen, fällt dann der ORF-Beitrag in der Eigenschaft als Privatperson an.

Sollten EPU für das Unternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, dann wird um Info gebeten:

  • Online unter orf.beitrag.at
  • Per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Telefonisch unter 0810 00 10 80

 

 

Unsere Hauptsponsoren: