Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Seit März 2021 besteht der KV-
Agrarservice, wo für die Branche der Agrarservice-Betriebe auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen wurde. Der Großteil der Betriebe wendet dieses Modell an, weil in Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können. Damit wird geregelt, dass die geleisteten
Arbeitsstunden täglich bis zu
10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf diesem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können. Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. max. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% zuschlagspflichtig (werden mit 50% Überstundenzuschlag abgerechnet oder im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen).
Für die Mitarbeiter in Agrarservice-Unternehmen kann die Arbeitszeit über den Durchrechnungszeitraum verteilt werden.

Flexible Arbeitszeit mit Durchrechnung bis zu 52 Wochen
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen) oder für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses angewendet werden. Den Beginn des Durchrechnungszeitraums können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei wählen. Es muss jedoch eine Kontinuität gegeben sein mit jährlich gleichen Zeiträumen. Für die Praxis empfiehlt sich den Start des Durchrechnungszeitraums im Frühjahr z.B. mit 1. März, 1. April oder 1. Mai festzulegen. Über eine Zeitspanne bis 52 Wochen können dann Guthabenstunden aufgebaut und in arbeitsärmeren Zeiten wieder abgebaut werden. Damit das flexible Arbeitszeitmodell angewendet werden kann, müssen Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen und darauf aufbauend jährlich eine Einzelvereinbarung mit Beginn und Ende des Durchrechnungszeitraums und der Art des Abbaus von Zeitguthaben (z.B. Zeitausgleich, Abrechnung von Überstunden oder jeweils Hälfte Zeitausgleich und Abrechnung von Überstunden) schriftlich vereinbaren.

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