Die gültigen Richtlinien der EU zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verpflichten die Mitgliedsstaaten Aktionsprogramme festzulegen, um Gewässerverunreinigungen zu verringern bzw. diesen vorzubeugen. Die Aktionsprogramme sind in den Nationalstaaten alle vier Jahre zu überprüfen und bei Bedarf ergänzende Maßnahmen zu treffen.
Schlussfolgerungen für Österreich
Im Jahr 2020 erfolgte in Österreich eine Überprüfung der Wasserqualität. Dabei wurde im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan für den Auswertezeitraum 2018-2020 und den Parameter Nitrat bei den zwei Grundwasserkörpern Parndorfer Platte und Südliches Wiener Becken-Ostrand ein nicht guter chemischer Zustand festgestellt. Dabei wurde bei mehr als 50% der Messstellen der gesetzte Schwellenwert überschritten. Weiter wurde an der Traun-Enns-Platte in Oberösterreich ein nicht guter chemischer Zustand festgestellt. Unter einem Monitoring stehen auch die in vorangegangenen Jahren ermittelten Regionen mit erhöhten Nitratmessungen.
Aus diesem Grund entstehen Vorgaben durch die zuständigen Behörden der Wasserwirtschaft und wir müssen darauf hinweisen, dass Schutzprogramme einzuhalten sind.
Aufklärung und Bewusstseinsbildung
Dienstleistungsbetriebe, wie Lohnunternehmen sollen die Hintergründe und festgelegte Maßnahmen für einzelne Regionen ebenso kennen. Durch Information und Sensibilisierung können benötige Verbesserungen erreicht werden. Überschreitungen sind meist der Auslöser für verordnete Dokumentationen und Aufzeichnungen. Die Behörden drängen auf Verbesserungen von belasteten Gewässern. So besteht nach der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) die Verpflichtung zur gesamtbetrieblichen Düngedokumentation.