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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Die Fachgruppe OÖ der gewerblichen Dienstleister der Wirtschaftskammer veranstaltete am 22. März 2024 gemeinsam mit der Forstlichen Ausbildungsstätte Traunkirchen und den Fachgruppen der anderen Bundesländerkammern den zweiten Forstunternehmer-Tag. Rund 40 Unternehmerinnen und Unternehmer folgten der Einladung in den Waldcampus Traunkirchen (OÖ).
Am Programm standen fachliche Inhalte, rechtliche Themen, Anwendungen der Praxis und der Erfahrungsaustausch.

Eröffnung durch die Veranstalter
Obmann der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister Dr. Christian Fuchs und Berufsgruppensprecher Ing. Michael Eder begrüßten die Teilnehmer sehr herzlich. Der Leiter der FAST Traunkirchen DI Florian Hader ging in seinem Statement auf die Wichtigkeit einer fundierten Ausbildung ein und bedankte sich bei der Wirtschaftskammer für die gute Zusammenarbeit. Bundes-Berufsgruppensprecher der Forstunternehmer Peter Konrad hob den sichern Umgang bei der Waldarbeit hervor. Er sprach auch die Herausforderungen durch EU-Vorgaben wie beispielsweise die geplante Umsetzung der Entwaldungsvorordnung an. Hier müssen wir geschlossen gegen eine überbordende Bürokratie vorgehen. Das gefährde die heimische Wirtschaft und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.

Schadenersatz im Wald
Dr. Gerhard Putz, Rechtsberater in der Landwirtschaftskammer Steiermark behandelte das Themenfeld „Schadenersatz im Wald“ und wo eine Ersatzleistung gefordert werden kann. Zuerst ist zu prüfen, ob ein Schaden ohne dieses Ereignis eingetreten wäre. Weiter sind die Fragen, liegt eine Rechtswidrigkeit vor und besteht dafür ein Verschulden, zu stellen.
Welcher Schaden wird ersetzt? Bei leichter Fahrlässigkeit, wenn ein Fehler entsteht, der einem sorgfältig arbeitenden Fachmann passiert, gilt Schadenersatzpflicht. Voraussetzung dazu ist immer, es muss ein Verschulden vorliegen. Bei grober Fahrlässigkeit, wo eine auffallende Sorglosigkeit vorliegt, besteht ebenso Schadenersatzpflicht und es kann eine strafrechtliche Konsequenz (z.B. infolge fahrlässiger Körperverletzung) hervorgehen. Grundsätzlich gilt: Wer eine Gefahr schafft, muss alles tun, damit kein Schaden passiert. Bei Vorsatz wird unterstellt, dass ein Schaden eintritt. Für die Waldarbeit gilt, dass keine Gefahren geschaffen werden dürfen, die zu einer Gefahr für andere führen können.
Anhand von Beispielen wurden auf das Thema „Befristete Sperren durch Waldarbeit“ eingegangen. Diese sind nur zulässig, wenn Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung bis zur Abfuhrstelle vorliegen und nur für die Dauer der Holzerntearbeiten. In diesen Fällen ist eine Kennzeichnung vom Waldeigentümer, bei Aufträgen durch Dienstleister von diesen, vorzunehmen. Die Kennzeichnung ist mittels Hinweistafeln an jenen Stellen, wo öffentliche Straßen und Wege, markierte Wege, Güterwege, Forststraßen sowie markierte Schirouten, -pisten und -loipen in die zu kennzeichnende gesperrte Flächen führen oder an diese unmittelbar angrenzen, anzubringen. Laut forstlicher Kennzeichnungsverordnung sind Waldflächen, die von der Benützung zu Erholungszwecken befristet ausgenommen werden mit der gelben Tafel „Forstliches Sperrgebiet – Betreten verboten“ zu kennzeichnen. Beginn und Ende der Frist sind in gut lesbarer Schrift in mindestens halber Größe der Worte „Betreten verboten“ im unteren Drittel der Tafel oder auf einer Zusatztafel ersichtlich zu machen.
Wenn bei Holzschlägerungsarbeiten keine Warntafeln platziert werden, dann ist das ein Indiz für eine grobe Fahrlässigkeit. Daher sind erkenntliche Wege sorgfältig abzusperren. Bitte bei Arbeiten mit Gefahren darauf achten.
In den Anfragen wurden verschiedene Rechtsfälle und Hinweise zum Verfahrensausgang behandelt. Ebenso folgten Ausführungen zur verschuldensunabhängigen Haftung. Das Aufstellen von Zäunen, die später einwachsen oder verkommen, kann in der Praxis zu einem Problem werden. Diese muss der Errichter wieder zeitgerecht abbauen, denn mit dem Zaun kann eine Gefahr für andere entstehen und somit ein Schaden passieren. Das Risiko für eine grobe Fahrlässigkeit ist hier gegeben.

Unfallzahlen und Arbeitsplatzevaluierung in der Forstwirtschaft
Ing. Markus Putz, AUVA Linz, informierte über Unfallzahlen und Maßnahmen für die Betriebe als Arbeitgeber. Die AUVA ist der Sozialversicherungsträger für alle beschäftigten Arbeitnehmer. Die Leistungsbereiche der AUVA erstrecken sich zum einen auf Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Vorsorge für Erste Hilfe und Forschung und zum anderen auf Unfallheilbehandlung und Rehabilitation. Die AUVA ist eine Beratungsstelle und keine Behörde. Im Rahmen von AUVAsicher können Betriebe bis 50 Arbeitnehmer eine Gratis-Betreuung für die verpflichtenden Präventivdienste Sicherheitsfachkraft und Arbeitsmediziner beanspruchen. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20% gewährt die AUVA für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten eine Invaliditätsrente. Die Prävention hat in der AUVA eine hohe Bedeutung, denn für 1 Euro Prävention können rund 5 Euro Behandlungs- bzw. Invaliditätskosten eingespart werden.
Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit sind im Jahr 2023 leider 37 tödliche Forstunfälle zu verzeichnen. Die Auswertungen von AUVA und SVS hinken meist um ein Jahr nach und weisen für 2022 jeweils 11 tödliche Forstunfälle als Arbeitnehmer und als Selbständige (Landwirte, Gewerbetreibende) aus. Bei den tödlichen Forstunfällen als Arbeitnehmer nach der Staatsangehörigkeit hat die AUVA eine kumulierte Auswertung für den Zeitraum von 2018-2022 erstellt. Folglich sind in diesem Zeitraum 9 österreichische, 2 deutsche, 2 polnische, 23 rumänische, 4 slowakische und 6 aus Bosnien und Herzegowina stammende Staatsangehörige tödlich verunglückt. Hier müssen wir alles unternehmen, Unfälle insbesondere mit tödlichem Ausgang zu vermeiden.

Abschließend ging Herr Putz auf das Ziel der Arbeitsplatzevaluierung ein. Sie soll dem Arbeitgeber helfen, auf systematische und organisierte Weise die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer stetig zu verbessern. Dabei werden Gefahrenstellen im Betrieb beurteilt und Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen gesetzt. Die Arbeitsplatzevaluierung darf nicht mit der Unterweisung vertauscht oder ersetzt werden. Die Unterweisung ist die praktische Umsetzung von Gefahrenvermeidung an den Mitarbeiter durch Hinweise für den richtigen Umgang mit Maschinen oder Betriebsmittel. Der Arbeitgeber hat die Pflicht gesetzte Maßnahmen aus der Unterweisung beim Mitarbeiter auf deren Einhaltung zu überwachen.

Betriebsordnungen in der Holzernte
Ing. Siegfried Sperrer von der FAST Traunkirchen gab einen Überblick zum gesamten Anwendungsbereich betrieblicher Ordnungsvorschriften. Das Ziel liegt bei einer sicheren Waldarbeit. Die FAST hat eine gesamte Themenübersicht erstellt, mit der sich ein Forstunternehmen befassen muss.
Die praktischen Anleitungen kann der Betrieb für sich nutzen, um damit ein bestmögliches Maß an Sicherheit zu erreichen.
Bild: Ing. Siegfried Sperrer erläuterte die Betriebsordnungen in der Holzernte.

PEFC-Zertifizierung in Österreich und ihre Relevanz für Forstunternehmer
DI Gerald Pichler, Geschäftsführer von PEFC Austria informierte über das anerkannte Nachhaltigkeitszertifikat bei der Produktion von Holz- und Papierprodukten. Als Herkunftsbezeichnung zeichnet sich das Siegel durch einen Herkunftscode aus, der Auskunft über das Herkunftsland des Holzes und die zertifizierten Unternehmen gibt.
Mit den von PEFC Austria anerkannten Zertifizierungssystemen in der Waldarbeit ZÖFU (Zertifiziertes österreichisches Forstunternehmen) und KFP (Kompetente Forstpartner) wird für Waldbesitzer eine nachhaltige Arbeitsweise bescheinigt. Ab 2029 gilt für die voll- und hochmechanisierte Holzernte eine von PEFC anerkannte Zertifizierung verpflichtend.

Prüfpflichtige Arbeitsmittel
Ing. Gerald Stubenberger behandelte prüfpflichtige Arbeitsmittel laut Arbeitsmittel-Verordnung. Er ging auf die einzelnen Maschinenbereiche näher ein.
Am Nachmittag folgten von ihm nähere Informationen zur Durchführung der wiederkehrenden Überprüfung, von DI Jürgen Richter eine Vorführung mit dem Seilreibetest, von Ing. Georg Dobler Sicherheitstechnische Aspekte bei der Laubholzfällung und abschließend von DI Christoph Huber aktuelle Informationen aus der Forsttechnik.
Der Forstunternehmer-Tag bot ein breites Informationsangebot rund um die Waldarbeit.

 

 

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