Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Warum soll ich eine Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten? Mit diesen oder ähnlichen Gedanken befassen sich viele. Doch hohe Geschwindigkeit gilt als Hauptursache für Unfälle. Jeder vierte tödliche Verkehrsunfall in den letzten zehn Jahren war laut Verkehrsclub Österreich die Folge von zu schnellem fahren. Meist ist eine nicht angepasste Geschwindigkeit auf Zeitdruck, Stress oder Ablenkung zurückzuführen. Geschwindigkeitsübertretungen werden aber auch bewusst eingegangen und die eigene Sicherheit und die der anderen gefährdet. Neben den Auswirkungen auf die Gesundheit, die Folge von Unfällen sind, die Folge von Unfällen sind, bestehen finanzielle Konsequenzen durch Strafen.

Der aktuelle Rahmen für Strafverfügungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erstreckt sich auf:

Im Ortsgebiet

bis 20 km/h

bis 30 km/h

bis 40 km/h

 

Anonymverfügung/Geldstrafe

29-60 Euro

56-72 Euro

150-5000 Euro

 

Auf Freilandstraßen

bis 20 km/h

bis 30 km/h

bis 40 km/h

bis 50 km/h

Anonymverfügung/Geldstrafe

29-50 Euro

56-90 Euro

150-5000 Euro

300-5000 Euro

Auf Autobahnen

bis 20 km/h

bis 30 km/h

bis 40 km/h

bis 50 km/h

Anonymverfügung/Geldstrafe

45 Euro

60 Euro

150-5000 Euro

300-5000 Euro

Schnellfahren kann zur Entziehung von Führerschein führen

Bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen, wie beispielsweise mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen droht zur Strafverfügung (Bußgeldstrafe) auch der Entzug des Führerscheins.

Im Ortsgebiet gilt

  • bei 41-60 km/h Überschreitung: 1 Monat Führerscheinentzug, Nachschulung und Strafe zwischen 300 – 5000 Euro
  • bei 61-80 km/h Überschreitung: mind. 3 Monate Führerscheinentzug, Nachschulung, Strafe zwischen 500 – 7500 Euro und bei wiederholter Übertretung Beschlagnahme des Fahrzeugs
  • ab 81 km/h Überschreitung: mind. 6 Monate Führerscheinentzug, Nachschulung, Strafe zwischen 500 – 7500 Euro und bei erstmaliger Übertertung Beschlagnahme des Fahrzuges und Amtsärztliches Gutachten sowie verkehrspsychologische Untersuchung

auf Freilandstraßen gilt

  • bei 51-70 km/h Überschreitung: 1 Monat Führerscheinentzug, Nachschulung und Strafe zwischen 300 – 5000 Euro
  • bei 71-90 km/h Überschreitung: mind. 3 Monate Führerscheinentzug, Nachschulung, Strafe zwischen 500 – 7500 Euro und bei wiederholter Übertretung Beschlagnahme des Fahrzeugs
  • ab 91 km/h Überschreitung: mind. 6 Monate Führerscheinentzug, Nachschulung, Strafe zwischen 500 – 7500 Euro und bei erstmaliger Übertertung Beschlagnahme des Fahrzuges und Amtsärztliches Gutachten und verkehrspsychologische Untersuchung

 

Achtung bei Baustellen

Ein großes Problem sind Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise bei Baustellen, wo die erlaubte Fahrgeschwindigkeit auf 70, 50 oder 30 km/h reduziert wurde. Hier erfolgt auf Freilandstraßen in einer 30 km/h-Beschränkung ab 81 km/h Fahrgeschwindigkeit der Führerscheinentzug für einen Monat!

 

Fahrzeugabgabe aufgrund schnellen Fahrens

Seit Anfang März 2024 besteht für den Gesetzgeber die Möglichkeit Fahrzeuge infolge einer überhöhten Geschwindigkeit zu beschlagnahmen. Exekutivorgane haben die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage abzunehmen.

Als Anwendungsfälle gelten Geschwindigkeitsübertretungen

  • im Ortsgebiet von mehr als 60 km/h samt einschlägiger Vorstrafe oder
  • auf Freilandstraße von mehr als 70 km/h samt einschlägiger Vorstrafe.

Beschlagnahmt werden kann das Fahrzeug nur vom Eigentümer des Fahrzeugs. Dem Lenker kann ein Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug im Führerschein eingetragen werden. Bei bekannten Rasern, die der Behörde bereits aufgefallen sind, kann das beschlagnahmte Fahrzeug versteigern werden.

 

 

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