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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Die EU-Entwaldungsverordnung soll nicht nur verschoben, sondern auch verbessert werden. Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich darauf geeinigt, das Inkrafttreten der aktuell nicht nachvollziehbaren EU-Verordnung über entwaldungsfreie Erzeugnisse um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 zu verschieben.
Am 14. November 2024 wurde im EU-Parlament über die Entwaldungsverordnung abgestimmt. Konkret wurde einge­bracht, die Verordnung um ein Jahr zu ver­schieben und diese um eine weitere Kategorie zu ergänzen. Neben den drei bisher vorgesehenen Kategorien (hohes, mittleres und niedriges Entwaldungsrisiko) soll in den Änderungsvorschlägen auch eine vierte Kategorie aufgenommen werden. Diese ist für jene Länder vorgesehen, darunter auch Österreich, in denen kein Entwaldungsrisiko vorherrscht. Überbor­dende Bürokratie in Form umfangreicher Dokumentationspflichten sollen damit für die Waldbesitzer in diesen Ländern verhindert werden. Dazu sind weitere Verhandlungen mit der EU-Kommission not­wendig, um die wesentliche Veränderung hinsichtlich der Dokumentationspflichten für Staaten wie Österreich zu beschließen.

Länder mit strengen Forstgesetzen
„Länder wie Österreich mit strengsten Forstgesetzen zum Schutz der Wälder kämpfen eher gegen eine Verwaldung als eine Entwaldung. Die Waldfläche hat seit den 1960er-Jahren etwa um die Größe des Burgenlandes zugenommen.

Dass die EU-Entwaldungsverordnung gemäß EU-Parlamentsvotum nun nicht nur verschoben, sondern auch verbessert werden soll, ist ein zukunftsweisendes Zeichen der Vernunft – im Sinne des Klimaschutzes, regionaler Wertschöpfung und des europäischen Wohlstandes“, betont LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger zum Abstimmungsergebnis am 14. November 2024 des EU-Parlaments. „Die bäuerlichen Waldbesitzer müssen von einer unnötigen Bürokratieflut geschützt werden und in der Folge werden sie bereit sein, die Wälder in Richtung Klimafitness zu pflegen, Holz zum Ersatz fossiler Rohstoffe zur Verfügung stellen und somit beim Klimaschutz mithelfen.“

Waldrodungen sind in Österreich defacto unmöglich
Österreich verfügt über ein strenges Forstgesetz und Waldrodungen sind für landwirtschaftliche Nutzung praktisch unmöglich. Ein dichtes Netz forstbehördlicher Kontrollen verhindert Waldschädigungen und garantiert schon jetzt die Legalität des österreichischen Holzeinschlages.
Die Intension den Regenwald zu schützen, darf an der Realität, dass in Österreich kein Entwaldungsrisiko besteht, nicht vorbeigehen.
Die Landwirtschaftskammern fordern, dass es in Ländern mit ‚unerheblichem Risiko‘ weiterhin bei einer Dokumentationspflicht wie in der seit 2013 bestehenden EUTR-Verordnung (EU-Holzhandelsverordnung) bleibt. Die Ablage von Belegen und eine stichprobenartige Kontrolle durch die Behörde anstelle einer Dateneingabe ins EU-Informationssystem werden als ausreichend erachtet und sind auch hinreichend praktikabel.

Erleichterungen bei den Berichtspflichten
„Konkret geht es in der Branche darum, dass es für bäuerliche Waldbesitzer mit Produkten wie Holz, Soja und Rindfleisch in Ländern wie Österreich mit keinem Entwaldungsrisiko spürbare Erleichterungen bei den Berichtspflichten gibt. Sinn und Zweck ist, den kleinstrukturierten Land- und Forstwirtschaftsbetrieben vor einer völlig unsinnigen Bürokratieflut, die höchstens von großen Konzernen gestemmt werden könnte, zu bewahren“, erklärt Präsident Josef Moosbrugger abschließend.
Dieser Beitrag stammt aus Veröffentlichungen der Landwirtschaftskammern.

 

 

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