Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann. Die Aufbewahrungsstellen der für die Erste Hilfe notwendigen Mittel und Einrichtungen müssen gut erreichbar sowie gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss nach der Art und Umfang des Unternehmens angemessen sein – abgestimmt auf die Mitarbeiterzahl. Sie ist in staubdicht schließenden Behältern in hygienisch einwandfreiem, jederzeit gebrauchsfertigem Zustand aufzubewahren.
Zur Erste-Hilfe-Ausstattung zählen auch die Erste-Hilfe-Informationen, die in unmittelbarer Nähe sich befinden müssen:
- ausführliche Anleitung zur Erste-Hilfe-Leistung,
- die Namen der Ersthelfer,
- die Notrufnummer der Rettung sowie
- Unfallmeldestellen, Krankentransportmittel, Ärzte und Krankenhäuser angeführt sein.