Von der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) wird in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftskammern (WK) die Betriebshilfe in Wirtschaft bei Ausfall des Unternehmers/der Unternehmerin durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Geburt eines Kindes unterstützt.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit und dem Vorliegen einer sozialen Schutzbedürftigkeit leistet die SVS eine finanzielle Unterstützung, die dem Gewerbetreibenden ermöglichen soll, den Betrieb fortzuführen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der SVS. Die Betriebshilfe in der Wirtschaft ist mit der Sozialen Betriebshilfe in der Landwirtschaft durchaus vergleichbar.