Erleichterungen für Berufspendler und den gewerblichen Verkehr: Mit Bekanntgabe am 11. Sep. 2020 ist die begründete Einreise ausländischer Staatsbürger nach Ungarn zu geschäftlichen und wirtschaftlichen Zwecken ohne geografische oder zeitliche Begrenzung möglich. Gleiches gilt auch für die in Ungarn lebenden ungarischen Staatsbürger bei der Rückreise nach Ungarn, wenn der Auslandsaufenthalt aus geschäftlichen und wirtschaftlichen Zwecken (auch Berufspendler) erfolgte. Der Zweck muss jedoch hinreichend nachgewiesen werden können.
- Gewerblicher Verkehr: als Nachweis des geschäftlichen und wirtschaftlichen Zwecks empfehlen wir beiliegendes „Formular gewerblicher Verkehr“ zu verwenden,
- Berufspendler: für Berufspendler empfehlen wir beiliegendes „Formular Berufspendler“ zu verwenden.
Aktuelle Informationen zur Situation in Ungarn erhalten Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html.