Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass von der Polizei laufend Kontrollen durchgeführt werden. Wir bitten an die Mitarbeiter eine Arbeitsgeberbescheinigung auszustellen.
Für den Unternehmer empfehlen wir ebenso die Ausstellung einer Arbeitsgeberbescheinigung mit Eigenunterschrift. Damit wird die formelle Bescheinigung nachgewiesen.
Bitte für alle Mitarbeiter, die während des Lockdowns zur Arbeit fahren müssen und kein Homeoffice machen können, diese Bestätigung ausstellen. Bei der Art der Aufgabe: Dringende, zu erledigende Arbeiten.
Anbei erhalten Sie Mustervorlagen zur Verwendung im Betrieb (Vorlage VLÖ, Vorlage WK).