Wer in seinem Lohnunternehmen einen Teil seiner Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht benötigt, dem empfehlen wir die Hinterlegung von KFZ-Kennzeichen für Zugmaschinen und Anhänger.
Damit können Sie die KFZ-Steuer und Versicherungsprämien für diesen Zeitraum einsparen. Während der Zeit der Hinterlegung sind Zugmaschinen und Anhänger von der KFZ-Steuer bzw. bei Pkw von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Eine Befreiung von der Steuer ist dann gegeben, wenn die Kennzeichen mindestens 45 Tage hinterlegt wurden.
Hinterlegung bei der Zulassungsstelle
Hinterlegt werden die Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist. Mit den Kennzeichentafeln ist der Zulassungsschein auch abzugeben. Der Zulassungsbesitzer muss dies selbst durchführen oder kann sich durch eine bevollmächtigte Person (mit Ausstellung einer Vollmacht) vertreten lassen. Weiter ist bei der Hinterlegung bzw. Abholung ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
Wichtig: Sie müssen bis maximal von 364 Tagen (kürzer als ein Jahr) die Kennzeichen wieder abholen, sonst verlieren Sie die Zulassung. Folglich muss das Fahrzeug wieder neu zugelassen werden. Wer einen Teil der Fahrzeuge in den Wintermonaten nicht im Einsatz hat, soll auf alle Fälle die Hinterlegung von KFZ-Kennzeichen andenken.