Lohnunternehmen sind nicht nur Profis für Arbeiten mit land- und forstwirtschaftlichen Geräten, sie erbringen auch professionelle Arbeiten mit ihren Maschinen für öffentliche Einrichtungen, Private und Firmen.
Zur Schaffung einer durchgehenden Beschäftigung der Mitarbeiter, insbesondere außerhalb der Saisonspitzen, bspw. in den Sommermonaten oder auch im Winter übernehmen Lohnunternehmen sehr wertvolle Aufgaben in der Landschaftspflege, bei kommunalen Aufgaben, in der Gartenpflege, im ländlichen Wegebau oder den verschiedenen Arbeiten in der Natur.
Zur Ausübung von Landschaftspflegearbeiten wird der Gewerbewortlaut „Durchführung einfacher Gartenarbeiten“ benötigt. Im Gewerbeschein des Garten- und Grünflächengestalters (Gärtner) sind sämtliche Gartenarbeiten erfasst und somit ist auch die Landschaftspflege enthalten. Für die einzelnen Arbeiten müssen Sie die gewerberechtlichen Erfordernisse beachten.