Nützen Sie die Zeit in den Wintermonaten Ihre Unterlagen für Arbeitsunterweisungen, Betriebsevaluierung, „Zuständige Personen“, Sicherheitsvertrauensperson (SVP) – gilt für größere Betriebe, Präventivdienste wie Sicherheitsfachkraft (SFK) und Arbeitsmediziner (AM) auf einen aktuellen Stand zu bringen.
Gratisbetreuung durch die AUVA
Die Leistungen der Präventivdienste für die Sicherheitsfachkraft und den Arbeitsmediziner können Sie kostenfrei von der AUVA im Rahmen einer Gratisbetreuung (gilt für Betriebe bis 50 Mitarbeiter) in Anspruch nehmen. Nützen Sie dieses Angebot! Die AUVA unterstützt Sie mit Beratungsleistungen und ist daher keine Behörde. Bitte nehmen Sie mit Ihrer regionalen Dienststelle der AUVA in Ihrem Bundesland Kontakt auf und beantragen Sie die Gratisbetreuung für Ihren Betrieb. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.auva.at.
Telefonischer Kontakt zur AUVA: Hauptstelle Wien – 05/9393-20000, Graz – 05/9393-33000, Linz – 05/9393-32000, Salzburg – 05/9393-34000, Dornbirn – 05/9393-34901, Innsbruck – 05/9393-34801, Klagenfurt – 05/9393-33851, Oberwart – 05/9393-31901, St. Pölten – 05/9393-31888.
Zur Unterscheidung: Als Aufsichtsbehörde ist die Arbeitsinspektion/das Arbeitsinspektorat tätig, wo bspw. nach einem Arbeitsunfall Kontrollen zur Sicherheit im Betrieb und den gesetzten Maßnahmen zur Unfallvermeidung durchgeführt werden. Die Arbeitsinspektion kann auch Anzeigen durchführen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen erhalten Sie von der VLÖ.
Hier finden Sie Musterunterlagen für Arbeitsunterweisungen von gängigen Maschinen. Wir stellen auch gerne weitere Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung.