Wie in den Info-Blättern „Wir brauchen Aufklärung der Landwirte“ und „Landwirtschaftliche Nebentätigkeit vs. Gewerblicher Tätigkeit“ ausgeführt, wird mit nachstehendem Beitrag eine Präzisierung für die gewerberechtliche Abgrenzung bei Nebentätigkeiten vorgenommen.
Zu diesem Thema gingen zahlreiche Rückmeldungen der Mitglieder ein und die Notwendigkeit zur Aufklärung und zu Veränderungen wurden eingefordert. Vielen Landwirten ist die gewerberechtliche Grenze mit dem Einsatz von nur einer Maschine gleicher Verwendungsart im Rahmen der Landwirtschaft nicht bewusst. Sie verweisen in den Rückmeldungen oft auf die Umsatzgrenze mit 40.000 Euro, zum gewerberechtlichen Thema und zu Folgen bei Überschreitungen liegen meist keine Wahrnehmungen vor.