Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung wurde unter dem Punkt „Ökosoziale Steuerreform“ das Ziel zur stärkeren Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) formuliert. Darauf aufbauend erfolgte im Dezember 2020 die Beschlussfassung im Nationalrat für eine Neuregelung der NoVa. Bisher befreite leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw, wie Pick-Ups, Vans oder Pritsche) bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht werden mit 1. Juli 2021 NoVA-pflichtig. Emissionsstarke Fahrzeuge unterliegen in Zukunft einer deutlich höheren Besteuerung.
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