Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Ausstattung Begleitfahrzeuge

 

Überbreite Fahrzeuge (über 3,3 m Breite) müssen für Fahrten auf öffentlichen Straßen mit einem vorfahrenden bzw. vor- und nachfahrenden Begleitfahrzeug begleitet werden. Betroffen sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie Mähdrescher, Häcksler oder andere Spezialgeräte. Für einen reibungsfreien Verkehrsverlauf müssen sich der Fahrer des überbreiten Fahrzeugs und die Begleitperson im Vorfeld abstimmen. Die Eigenbegleitung ist eine wichtige Maßnahme zur Überstellung von Erntemaschinen in der Landwirtschaft.

 

Gültiger Routengenehmigungsbescheid

Wir bitten die Routengenehmigungsbescheide vor der Arbeitssaison zu lesen und auf die Gültigkeit zu prüfen. Abgelaufene Bescheide müssen erneuert werden. Beachten Sie die Bearbeitungszeit (drei bis vier Wochen) für die Ausstellung der Bescheide. Neue Bescheide können Sie online über das Internet-Portal www.sondertransporte.gv.at unter dem Sachregister Landwirtschaft anfordern.

Der Routengenehmigungsbescheid für das überbreite Fahrzeug muss im Führerhaus in Originalfassung mitgeführt werden. Wir empfehlen eine Kopie des Bescheids anzufertigen und diese bei den Fahrzeugdokumenten abzulegen.

 

Ausrüstung der Fahrzeuge gemäß Routengenehmigungsbescheid

Während die Mähdrescher mit den erforderlichen Ausrüstungen meistens ausgestattet sind, haben Begleitfahrzeuge öfters einen Nachholbedarf. Wir bitten die gemäß Routengenehmigungsbescheid erforderlichen Ausrüstungsgegenstände, wie die gelb-rote Drehleuchte zu verwenden und die „Pannenabsicherung“ mitzuführen. LU und Mähdrescherfahrern berichten, dass die Polizei die Ausrüstungsgegenstände immer häufiger kontrolliert und bei einem Fehlen vorgeschriebener Gegenstände saftige Strafen verhängen.

 

Vorschriftsmäßige Ausrüstung

Mit den großen Maschinen stehen wir im Blickfeld anderer Verkehrsteilnehmer. Hinzu kommen bei Unfällen auch Haftungsfragen, die bei einer fehlenden Kennzeichnung massive Auswirkungen haben können. Aus diesem Grund bitten wir um die richtige Absicherung Ihrer Fahrzeuge (funktionierende Beleuchtung, Kennzeichnung mit Schraffurtafeln, Drehleuchten, etc.), eine vollständige Ausrüstung der Begleitfahrzeuge und die Aufklärung der Begleitperson(en). 

 

 

 

Bild 2: Das Begleitfahrzeug muss gemäß Routengenehmigung über mindestens eine gelb-rote Drehleuchte verfügen. Für Überstellungen im Bundesland Steiermark ist zusätzlich die Kennzeichnung „Sondertransport“ zu verwenden.

Bitte das Kennzeichen unscharf machen.

 

Bestellaktion

Zur Ausstattung von Begleitfahrzeugen hat die VLÖ eine Bestellaktion organisiert. Sie können Drehleuchten, die Kennzeichnung „Sondertransport“ mit einer Magnetfolie und die Ausrüstungsgegenstände zur „Pannenabsicherung“ beziehen.

Weitere Infos unter www.lohnunternehmer.at oder

FA_Ausstattung-Begleitfahrzeug_2021.pdf (lohnunternehmer.at)

 

 

Unsere Hauptsponsoren: