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Am 13. Juni 2021 haben die Schweizer Stimmberechtigten über fünf Anträge abgestimmt. Mit auf der Agenda standen zwei für die Landwirtschaft sehr kritische Volksinitiativen.

Erster Antrag: Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung. Zweiter Antrag: Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide». Die weiteren Anträge erstreckten sich auf nachstehend angeführte Gesetze, wie das Covid-19-Gesetz, C02-Gesetz und Bundesgesetz über polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT).

Hohe Stimmbeteiligung

Die Beteiligung an dieser Abstimmung war landesweit mit knapp 60 Prozent sehr hoch. In ländlichen Gebieten wurde eine Beteiligung bis zu 70 Prozent erreicht. Dies zeigt, dass insbesondere die beiden Volksinitiativen (erster und zweiter Antrag) von der Bevölkerung stark ernst genommen wurden.

Deutliches Ergebnis

Der erste Antrag (Trinkwasser) wurde mit 60,9% für nein, der zweite Antrag (Pestizidverbot) mit 60,6% für nein und damit klar von der Bevölkerung abgelehnt. Die weiteren Anträge wurden wie folgt entschieden: Covid-19-Gesetz – 60,2% ja, CO2-Gesetz – 51,6% nein und Terrorismusbekämpfung – 56,6% ja.

Beschreibung der Anträge

Der Antrag für Trinkwasser hatte gefordert, dass nur noch jene Bauern Direktzahlungen erhalten sollen, die ohne Einsatz von Agrarchemie arbeiten, auf Futterantibiotika verzichten und keine Futtermittel zukaufen. Die landwirtschaftliche Vertretung warnte folglich vor Abwanderungen der Produktion aus der Schweiz in andere Länder und vor Arbeitsplatzverlusten im ländlichen Raum.

Der Antrag mit der Initiative für ein Pflanzenschutzmittelverbot forderte den Verzicht auf die Verwendung von synthetischen Pestiziden sowie ein Einfuhrverbot von Lebensmitten, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind.

Stellungnahme von Bundesrat und Parlament

Das Nein der Bevölkerung zu den beiden Initiativen bestätige den zuvor beschlossenen Weg des Bundesrates und des Parlaments in der Agrarpolitik, sagte Bundespräsident Guy Parmelin. Das Parlament in Bern empfahl deshalb die beiden Initiativen abzulehnen, will aber ein neues Gesetz und damit den Einsatz von Stickstoffdüngern bis 2030 um 20 Prozent reduzieren. Zudem sollen Landwirte 3,5 Prozent ihrer Ackerflächen für die Artenvielfalt verwenden und darauf keine chemischen Präparate einsetzen dürfen.

Der Abstimmung waren sehr emotionell und kontroversiell geführte Diskussionen vorangegangen. Aus diesem Grund muss zwischen den Befürwortern und Gegnern wieder Vertrauen und eine Zusammenarbeit aufgebaut werden.

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