Ergänzend zu den bisherigen Veröffentlichungen rund um das Thema KV Agrarservice dürfen wir im nachfolgenden Beitrag weitere Informationen zu arbeitsrechtlichen Anforderungen und Hinweise für die Umsetzung in der Praxis geben.
Dieser Beitrag erstreckt sich primär auf gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie der Ausstellung eines Dienstzettels oder der Unterfertigung eines Arbeitsvertrags.
Bei Anwendung der flexiblen Arbeitszeit im Rahmen des KV Agrarservice ist der Abschluss einer „Flexi-Vereinbarung“ Voraussetzung. Für viele Betriebe besteht beim Einsatz ihrer Mitarbeiter der Bedarf einer höchstmöglichen Flexibilität. Dieser Anforderung haben wir im KV Agrarservice mit den flexiblen Arbeitszeitmodellen bestmöglich Rechnung getragen.
Die Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen zählt ebenso zu den verpflichtenden Maßnahmen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern.