Im Laufe der Corona-Pandemie wurde für einen großen Teil der Gesellschaft sichtbar, dass Agrarservice-Betriebe – sprich Lohnunternehmen mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen – systemrelevant sind. Wir arbeiten mit unseren Maschinen für die Landwirte und sind in der Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung tätig.
Trotzdem ist der Tätigkeitsbereich nicht jedem so klar, denn über das Thema Gleichbehandlung von Agrarservice-Betrieben zu Landwirten wird oft geschwiegen. Mehr denn je wird von Seiten agrarischer Vertretungen versucht die Unterschiede zwischen uns Agrarservice-Unternehmen und den Landwirten anstelle kleiner noch größer zu machen.
Die verschiedenen gesetzlichen Rahmenbedingungen und ständige Ausweitungen von landwirtschaftlichen Nebenrechten führen für unsere Branche zu einem Kollaps. Ich erlebe es, dass Landwirte immer mehr in das Segment der hauptberuflichen Anbieter „hinüberarbeiten“ und auf Basis von Nebenrechten der Landwirtschaft unterwegs sind. Dabei werden vielfach die Grenzen der Unterordnung und Anschaffungen von Maschinen mit dem primären Einsatz für den eigenen Betrieb verlassen.
Aktuelle Zulassungsstatistiken zeigen erfreuliche Steigerungen bei den Neuzulassungen von landwirtschaftlichen Maschinen. Die von der Regierung initiierte Covid-19-Investitionsprämie regt die Wirtschaft an und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Dennoch müssen wir beachten, dass bei Maschineninvestitionen die restlichen 93% vom Betrieb erwirtschaftet werden müssen. Erschwerend ist, dass Landwirte für bestimmte Maschinen Förderungen erhalten, bei denen wir Agrarservice-Betriebe davon ausgeschlossen sind. Für Gemeinschaftsmaschinen oder für bodennahe Gülleausbringtechnik werden bis zu 40% staatlich gefördert. Diese Mechanisierungsformen drängen mit wesentlich günstigeren Preisen auf den Markt und machen uns hauptberuflich tätige Unternehmen kaputt. Landwirte suchen mit neuen Maschinen zusätzliche Kunden in einem ohnedies stark übersättigten Markt. Die Folge ist eine weitere Verdrängung und der zusätzliche Ausbau von „Graubereichen“.
Umso wichtiger ist die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, deren Kontrolle in der Hand der Behörden liegt. Weiter sollen einfache und vergleichbare Regelungen für Agrarservice-Betriebe und Landwirte gelten.
Unterstützen Sie uns für mehr Objektivität und Gleichbehandlung.
Ihr
Peter Kircher