Auch wenn die Landwirtschaft in der Corona-Pandemie als systemrelevante Branche beurteilt wird, gelten beim Thema Zahlungsflüsse die gleichen Gesetze.
Rasche Verrechnung
Sie müssen die erbrachten Leistungen zeitgerecht verrechnen (Empfehlung: im Zeitraum von 3 bis max. 10 Tagen) und dafür das Geld auch möglichst rasch hereinbekommen. Wer bei der Rechnungslegung hadert, der darf sich über eine schlechte Zahlungsmoral seiner Kunden nicht wundern. Ihre Bonität bei den Banken und Kreditgebern verschlechtert sich dadurch massiv! Die Kunden prüfen den Leistungserbringer dann eine verspätete Begleichung der Rechnung ab. Weiter gilt eine späte Rechnungslegung längst nicht mehr als „kundenfreundlich“. Es gilt umgekehrtes: „Wer bei den Rechnungen spät dran ist, der gilt als wenig organisiert und wird häufig als unzuverlässig eingeordnet.“