Aufbauend auf die bisherigen Veröffentlichungen dürfen wir im nachstehenden Beitrag beim Thema Arbeitszeitaufzeichnungen fortsetzen.
Umsetzung von Arbeitszeitaufzeichnungen
Wie bereits ausgeführt, müssen Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. In diesen Aufzeichnungen müssen neben der Tagesarbeitszeit auch die Wochenarbeitszeit, die tägliche und wöchentliche Ruhezeit hervorgehen.
Die Aufzeichnungsverpflichtung besteht für alle Betriebe, auch für Kleinbetriebe mit nur einem oder sehr wenigen Mitarbeitern. Die Nichteinhaltung der Aufzeichnungsverpflichtungen kann daher zu Strafsanktionen führen.
Anwendung flexibler Arbeitszeitregelungen
Der KV Agrarservice ermöglicht die Anwendung von flexiblen Arbeitszeitregelungen.