Nach zweimaliger Verschiebung ist die Angleichung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen und -terminen mit 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Sie bringt für Unternehmen wichtige Änderungen.
Angleichung der Fristen von Arbeitern an Angestellte
Für Arbeiter sind die Kündigungsfristen und -termine meistens in den Kollektivverträgen oder im Arbeitsvertrag (hier dürfen nur begünstigte Vereinbarungen getroffen werden) geregelt.
Für Angestellte gelten die Regelungen des Angestelltengesetzes (AngG). Diese unterscheiden sich bei der Arbeitgeberkündigung gegenüber Arbeitern sehr wesentlich. Mit der Angleichung seit 1. Oktober 2021 werden Arbeiterdienstverhältnisse an jene von Angestellten gleichgestellt, vorausgesetzt, es betrifft keine Saisonbranche oder es handelt sich nicht um „Grüne Berufe“.