Ländliche Dienstleister und Lohnunternehmer setzen im Rahmen von Kommunal-, Wegebau-, Erdbau- oder Abbruchsarbeiten Bagger in den verschiedenen Leistungsgrößen ein.
Einsatz von Bagger für Aushübe
Werden Bagger für die Durchführung von Erdarbeiten z.B. für Grabungsarbeiten bei Drainagen oder Leitungen, Aushübe von Keller, Güllelagerräumen oder Setzarbeiten von Steinen durchgeführt, dann benötigt der ausführende Unternehmer einschlägige Fachkenntnisse und die Gewerbebefähigung „Erdbau“.
Haftung berücksichtigen
Jeder ausführende Unternehmer haftet für seine Leistungen und das erbrachte Werk. Gerade bei Aushüben (Grabungsarbeiten) können ungewollte Überraschungen, wie beispielsweise ein Leitungsschaden oder ein Einbrechen von Seitenwänden plötzlich auftreten und in der Folge ein großer Sachschaden oder unter Umständen ein Personenschaden entstehen. Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden nur bei vorhandenen Gewerbeberechtigungen. Achten Sie immer auf Ihren Tätigkeitsumfang und die Deckung durch Ihre Versicherung!
Erdbau versus Erdbewegung (Deichgräber)
Mit dem freien Gewerbe Erdbewegung dürfen Baggerarbeiten, jedoch ohne statische Kenntnisse, durchgeführt werden. Tätigkeiten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind, dürfen vom Erdbeweger nicht durchgeführt werden, auch nicht unter einer Aufsicht.
Im Jahr 1998 wurde das Teilgewerbe Erdbau eingeführt. Heute lautet der Berechtigungswortlaut „Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf den Erdbau“. Dieser umfasst Tätigkeiten, für die statische Kenntnisse erforderlich sind, nur auf Grundlage einer vorliegenden Planung und unter Aufsicht eines dazu Befugten erfolgen dürfen. Dazu zählen:
- Abtrag, Aushub und Verfuhr sowie Einbau und Herstellung von Planien samt Verdichtungsarbeiten mit Aushubmaterial, Schotter, Kiesen und ähnlichen Stoffen,
- Aushub von Künetten und Gräben,
- Drainagierungsarbeiten,
- Abbruch von Bauwerken nach Maßgabe eines von einem hierzu Befugten erstellten Abbruchplanes und
- Uferschutz- und Böschungssicherungen in Form von Steinschlichtungen.
Statische Kenntnisse
Unter Statik versteht man die Zusammensetzung und das Gleichgewicht von horizontalen und vertikalen Kräften sowie die dafür zu erfüllenden Gleichgewichtsbedingungen. Durch Einwirkungen auf Böden oder Gebäude kann ein derartiges Gleichgewicht verändert oder eine neue Kräftezusammensetzung aufgebaut werden.
WICHTIG
Jedenfalls sind für Aushubarbeiten mit mehr als 1,25 m Tiefe sowie für den Abbruch von Bauwerken statische Kenntnisse erforderlich.
Zum Nachweis über eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit („Baggerfahren“) ist auch der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs für Erdbau erforderlich.