Hinweise zu Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigungen
In §8 des KV Agrarservice sind Regelungen für die Abwicklung von Reiseaufwandsentschädigungen enthalten.
Wann liegt eine Dienstreise vor?
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in zur Erreichung des Einsatzortes und zur Rückkehr vom Einsatzort (Zeitpunkt des Einstiegs in das Beförderungsmittel bis zum Ausstieg) insgesamt länger als zwei Stunden Fahrtzeit zurücklegen muss und tatsächlich ein Quartier in Anspruch genommen wird. Keine Dienstreise liegt vor, wenn der/die Arbeitnehmer/in – aus welchen Gründen auch immer – vom Einsatzort noch am Anfangsort zurückkehrt.