Nutzung des Gewinnfreibetrages für 2021 Bild wie in Zeitung verwenden, bitte
Damit steuerlich der Gewinnfreibetrag optimal genutzt werden kann, ist es ratsam, das für 2021 zu erwartende steuerliche Ergebnis in einer Vorschaurechnung zu ermitteln.
Der Gewinnfreibetrag kann von Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Mitunternehmerschaften (z.B. GbR, OHG, KG), die natürlichen Personen sind, bei der Ermittlung der Einkünfte aus betrieblichen Tätigkeiten (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) in Anspruch genommen werden.
Dabei steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% für Gewinne bis 30.000 Euro zu (auch bei pauschalierter Gewinnermittlung). Für jenen Gewinnanteil, der 30.000 Euro übersteigt, kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (maximal 5.350 Euro) geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im selben Kalenderjahr begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft werden.
Begünstigte Wirtschaftsgüter sind neue, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren und/oder Wertpapiere, die die Voraussetzungen zu Deckung für Pensionsrückstellungen erfüllen und die mind. vier Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden müssen.
Nicht begünstigte Wirtschaftsgüter sind Pkws und Kombis, geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten kleiner 800 Euro), gebrauchte Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie in Anspruch genommen wird.
Info: www.lbg.at
Dieser Beitrag wurde von Günther Kraus, Steuerberater LBG Oberösterreich zur Verfügung gestellt.