Lohnunternehmen und ländliche Dienstleister sind bei der Durchführung ihrer Arbeitsaufträge mit verschiedenen Anhängergespannen unterwegs. Im landwirtschaftlichen Sektor besteht eine breite Palette an Bestimmungen für Anhänger. Manche gelten ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sprich Land- und Forstwirte, andere bilden den Rahmen für gewerblich tätige Unternehmen, sprich Lohnbetriebe. Hier hängt es wiederum davon ab, welche Dienstleistungen der einzelne Betrieb erbringt.
Anwendungsbereiche für Land- und Forstwirte
25 km/h-Anhänger ohne Kennzeichen: Diese Anwendungsform ist ausschließlich für Land- und Forstwirte erlaubt. Dazu müssen die Anhänger mit einer vollwertigen Bremsanlage (Druckluft oder hydraulische Bremse mit Druckspeicher), einem Herstellerschild und der Angabe der zulässigen Gewichte und Achslasten sowie einer Bremsanlagenprüfung ausgestattet sein.