Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen zwischen kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sprich Regelungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter. In den letzten Wochen wurden nachstehend angeführte Abschlüsse erzielt:
KV Agrarservice
Am 9. März 2022 wurde die jährliche Verhandlung für die Anpassung der Mindestlöhne im Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe Agrarservice abgeschlossen.
Auf Basis des festgestellten VPI-Werts in Höhe von 3,12% in den vorangegangenen Monaten (Februar 2021 bis Jänner 2022) wurd e mit der Gewerkschaft PRO-GE folgendes Ergebnis vereinbart:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Lohnordnung (Anhang A) um 3,4%
- Erhöhung der Nachtzulage gem. § 9 Absatz 4 um 3,4% auf 2,69 Euro
Weitergehende Forderungen aus dem Forderungsprogramm der Gewerkschaft PRO-GE, wie die Einführung einer faktischen Ist-Lohn-Erhöhung durch die Aufrechnung bestehender Überzahlungen und eine Verlängerung der Ruhezeit wurde vom Verhandlungsteam erfolgreich abgewehrt.