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Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Aufgrund laufender Beschwerden von Agrarservice-Betrieben, dass Landwirte mit mehreren Maschinen unterwegs sind und folglich in den Gewerbebereich Agrarservice „hinüberüberarbeiten“ hat der Fachverband der gewerblichen Dienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich vor kurzem ein aktuelles Merkblatt zur Abgrenzung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen veröffentlicht.

Sie finden diese Unterlage auch unter nachstehendem Link: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/gewerbliche-dienstleister/abgrenzung-zu-nebengewerbe.html

Wer mit zwei oder mehr Maschinen gleichen Verwendungsbereichs tätig ist (z.B. zwei Rundballenpressen, zwei Mähdrescher, zwei Sämaschinen, zwei Ladewägen, etc.), investiert zur Erbringung von Dienstleistungen für andere und ist somit gewerblich tätig. Dazu benötigt er den Gewerbeschein „Agrarservice“. Das landwirtschaftliche Nebengewerbe (bäuerliche Nachbarschaftshilfe) erlaubt für im eigenen Betrieb benötigte Maschinen eine verbesserte Auslastung bei anderen Landwirten. Folglich sind über diesen Rahmen hinausgehende Leistungen als gewerblich zu beurteilen. Das setzt voraus, dass diese Maschine im eigenen Betrieb benötigt und untergeordnet bei anderen Landwirten im örtlichen Nahbereich (eigener und angrenzender Verwaltungsbezirk, bei Mähdreschern im eigenen Verwaltungsbezirk und diese angrenzenden Gemeinden) eingesetzt wird.

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