Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ

Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.

Zur bevorstehende Sommersaison werden wieder befristete und unbefristete Aushilfen beschäftigt. Für jedes neue Arbeitsverhältnis gilt im ersten Monat der sogenannte „Probemonat“, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist das Arbeitsverhältnis auflösen dürfen. Der Probemonat kann mit Anwendung der flexiblen Arbeitszeit Schwierigkeiten bereiten, wenn beispielsweise in den ersten Arbeitswochen Schlechtwetter herrscht und dadurch keine Arbeitseinsätze möglich sind. Es wird in der Folge eine Zeitschuld (Minusstunden) aufgebaut, die später durch Guthabenstunden ausgeglichen werden sollen. Wird jedoch das Arbeitsverhältnis im Probemonat wieder beendet, dann dürfen nach der gültigen Rechtsprechung die fehlenden Arbeitsstunden (nicht geleistete Arbeitszeit) nicht gegenverrechnet werden. Der Arbeitgeber hat das Entgelt für diese Zeit zu bezahlen ohne Berücksichtigung einer Zeitschuld.

Wir empfehlen bei wetterabhängigen Arbeiten z.B. Silierung, Getreideernte etc. den Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht mit einem bestimmten Tag zu fixieren, sondern auf die erste Schönwetterwoche zu verlegen, damit in der ersten Arbeitswoche vom Mitarbeiter Arbeitszeit geleistet werden kann und somit zum Beginn keine Zeitschuld entsteht. Sollte sich ein Arbeitseinsatz um ein paar Wochen nach hinten verschieben, dann beginnt das Arbeitsverhältnis etwas später. In Phasen mit unsicheren Wettergegebenheiten kann für einzelne Tage eine fallweise (tageweise) Beschäftigung gewählt und ein paar Wochen später – wenn ein durchgehender Arbeitseinsatz sichergestellt ist – mit dem befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverhältnis der Mitarbeitereinsatz fortgeführt werden. Damit können Sie Risiken eingrenzen, die bei einer entstehenden Zeitschuld im Probemonat gegeben sind.

Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.

 

 

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