Landwirtschaftliche Fahrzeuge werden von anderen Verkehrsteilnehmern als groß und überdimensional eingeordnet. Entsprechend vorsichtig gehen Fußgänger, Radfahrer und Lenker von anderen einspurigen Fahrzeugen mit entgegenkommenden Fahrzeugen aus dem landwirtschaftlichen Bereich um.
Geschwindigkeit der Fahrsituation anpassen
Beim Durchfahren von Ortschaften sind vermehrt Gefahrenstellen zu erwarten. Dementsprechend müssen die Fahrer ihre Fahrgeschwindigkeit reduzieren und bremsbereit fahren. In der Regel treten in Ortschaften Fahrbahnverengungen und Sichtbeschränkungen auf. Oftmals ist auf halbe Sicht (Anhalteweg innerhalb der halben Sichtweite) zu fahren. Aufgrund der erhöhten Schallwirkung im Ortsgebiet soll auf hohe Motordrehzahlen verzichtet werden. Ein leiseres Fahrgeräusch, kombiniert mit reduzierter Geschwindigkeit, verbessert die Akzeptanz von landwirtschaftlichen Gespannen. Sind landwirtschaftliche Fahrzeuge durch die Bereifung überbreit (größer 2,55 m), gilt beim Befahren von Ortsgebieten eine erlaubte Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Mit reduzierter Geschwindigkeit sparen Sie auch Treibstoff und somit Betriebskosten.
Vorschriftsmäßige Ausstattung erforderlich – Prüfung auf Verkehrstauglichkeit
Auch wenn die Zeit während der Ernte drängt und Arbeiten meist stressig sind, gilt es die Vorschriften einzuhalten. Kontrollieren Sie Ihre Fahrzeuge in Vorfeld auf Verkehrstauglichkeit und beheben Sie Störungen. Bremsen und Beleuchtungen müssen voll funktionsfähig sein. Bei Anhängern ohne Bremse gilt ein maximales Gesamtgewicht des Anhängers von 6 Tonnen.
Anhänger in Lohnunternehmen müssen immer angemeldet sein und haben daher ein Kennzeichen zu tragen. Für Anhänger mit Überbreite (über 2,55 m) benötigen Sie generell eine Anmeldung, egal ob als Landwirt oder als Lohnunternehmer.