Ziel des Winterdienstes
In Österreich wird der überwiegende Anteil am Personen- und Güterverkehr auf Straßen abgewickelt. Ein funktionsfähiges Straßennetz ist sowohl für den einzelnen Bürger als auch für die Volkswirtschaft von existentieller Bedeutung, zumal ein immer größerer Anteil des Güterverkehrs termingebunden („just in time“) über die Straßen fließt. Der Winterdienst soll Glättebildung vermeiden, entstandene Glätte beseitigen oder ihre Auswirkungen auf den Verkehr minimieren. Dazu bedarf es
• Technischer Voraussetzungen
• Wirkungsvoller Organisation
• Guter Einsatzplanung
Rechtliche Grundlagen
In Österreich gilt auf Verkehrsflächen grundsätzlich „Räum- und Streupflicht“. Diese ist in zumindest drei Rechtsnormen abgebildet:
• Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
• Straßenverkehrsordnung (StVO)
• Straßengesetze der Bundesländer Bestandteile des Winterdienstes Neben den Hauptarbeiten des Winterdienstes, Räumen (mechanische Beseitigung des Schnees) und Streuen (Bekämpfung der Winterglätte), sind zum Erreichen der Ziele umfangreiche Vorleistungen und Nacharbeiten erforderlich. Hierzu gehören: