Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Lösungen in der Unternehmensfinanzierung
H1: Finanzielle Ernte einfahren: Agrar-Factoring als nachhaltige Finanzierungsoption
Der tägliche Arbeitsalltag in der Landwirtschaft wird immer komplexer und regt viele Agrarbetriebe zur Umstrukturierung an. Neben globalen Wetterbedingungen und dem Klimawandel, welche die Ernteerträge beeinflussen, gibt es auch gesellschaftliche Erwartungen an eine umweltverträgliche und ressourcenschonende Landwirtschaft. Doch das ist noch nicht alles: Die gestiegenen Preise für Energie und Reifen, wachsende Personalkosten, teure Ersatzteile für Maschinen und deutlich mehr Aufwand für Treibstoffe erschweren die Arbeit vieler ländlicher Unternehmer zusätzlich.
Um das tun zu können, was man am besten kann, muss man frei von Administration und finanziellen Sorgen sein. Was also tun, wenn die wirtschaftliche Entwicklung mehr Liquidität benötigt?
H2: In Zeiten von steigenden Kosten ist „Factoring“ das Zauberwort der Landwirte und ländlichen Unternehmer
Andreas Draxler, Vorstand der A.B.S. Factoring AG aus Salzburg, kennt die vielen kleinen Probleme der Branche. Obwohl es in den letzten Jahren zwar deutliche Fortschritte in der Agrarfinanzierung gegeben hat, sieht der Finanzexperte noch viel Potenzial. Denn auch heute noch denken viele ländliche Unternehmer bei Finanzierungsfragen immer noch an einen klassischen Bankkredit, ohne einen Blick über den Tellerrand zu wagen. Dabei wäre dieser so wichtig, denn gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit macht eine flexible Finanzierung den entscheidenden Unterschied.
Biomasse bleibt weiterhin erneuerbare Energie – Danke für geleisteten Einsatz!
Ende März 2023 stand es für die Biomasse in Brüssel „Spitz auf Knopf“. Seit Herbst 2022 war es äußerst unsicher, ob heimische Biomasse als erneuerbare Energie weiterhin anerkannt bleibt und gefördert werden darf.
Vorschlag der EU
Der Vorschlag der EU in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) Biomasse aus heimischen Wäldern zu streichen und damit als nachhaltigen Energieträger zu eliminieren konnte nach langen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und EU-Kommission abgewendet werden. Danke für den geleisteten Einsatz an die österreichischen Vertreter, insbesondere an EU-Abgeordnete Simone Schmiedbauer, die sich für die Wertschöpfungskette Holz und Bioenergie besonders eingesetzt hat. In einem Kompromiss einigten sich die Verhandler auf den Ausbau erneuerbarer Energiequellen bis 2030 auf 42,5 % des Energieverbrauchs (bisher: 32 %). Damit ist Biomasse „on Bord“. Zur Erreichung dieses Ziels erfordere es massive Investitionen in den Ausbau von Wind- und Solarparks.
Strengere Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse
Die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse werden verschärft und die Nutzung von Holzenergie gilt weiterhin als erneuerbar und darf gefördert werden. So wird die Schwelle für den Nachweis von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung auf 7,5 MW gesenkt und die Mindesteinsparungen bei Treibhausgasen werden erhöht.
Unterstützungsleistungen für Selbständige bei langanhaltender Krankheit
Seit 1. Jänner 2013 haben Selbststän-
dige unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankengeld. Der Gesetzestext spricht von einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit. Die Leistung gebührt aus
der gesetzlichen Pflichtversicherung. Damit wurde die soziale Absicherung von Selbstständigen bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls entscheidend verbessert.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind selbstständig Erwerbstätige,
• die aufgrund lang andauernder Krankheit oder der Folgen eines Unfalls arbeitsunfähig sind,
• die nach dem GSVG krankenversichert sind,
• deren persönliche Arbeitsleistung zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist und
• die regelmäßig keine oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen.
LU-Award Gewinnerreise
Auf der AGRARIA 2022 in Wels wurden zum dritten Mal die Preisträger für den LU-Award gekürt. Die vier Kandidaten Lener Hackgut, LU Peter Kircher, Biohof-Lohnunternehmen Resch und LU Achhorner gingen als Sieger hervor.
Sie haben die Award-Trophäe und eine dreitägige Reise für vier Personen je Unternehmen zu Lemken, Krone und Top Agrar gewonnen.
LU aktuell war bei der Fahrt nach Norddeutschland von 20. bis 22. Februar 2023 mit dabei und kann von spannenden Tagen berichten. Die Reise erfolgte mit dem Flugzeug von München nach Düsseldorf und retour.
Start bei Lemken in Alpen
Pünktlich in Düsseldorf angekommen, setzten wir mit dem Bus unsere Tour nach Alpen fort. Unser erstes Ziel war Lemken. Die Lemken GmbH & Co KG kümmert sich um den Boden und ist Spezialist für professionelle Technik im Pflanzenbau. Dazu zählen Bodenbearbeitung, Saat, Düngung und mechanische Unkrautregulierung. Das Unternehmen wird als Familienbetrieb in siebenter Generation von Nikola Lemken mit Unterstützung von CEO Anthony van der Ley geführt. Das Unternehmen besticht durch zahlreiche Innovationen und Patente. 1980 konnte mit dem Pflug-Anbaubock Opal mit OptiQuick bis zu 80 % Sprit eingespart werden. Damit wurde für den Zugpunkt eine bessere Position erreicht. Zu den Meilensteinen in der jüngsten Geschichte zählen: Einzelkornsämaschine Azurit (2013), Hack- und Kameratechnik Steketee (2018), Sulky Düngerstreuer (2019), Studie über Combined Powers mit dem fahrerlosen Antriebsfahrzeug (2022) und Übernahme des südafrikanischen Sämaschinenherstellers Equilizer (2023).
Besuch der HTL Ried bei Lohnunternehmen Humer
Am 21. März 2023 besuchten 25 Schülerinnen und Schüler des ersten Jahrgangs der HTL Ried im Innkreis das Lohnunternehmen Humer in Heiligen-berg (OÖ). Sie wurden von Ihrem Lehrer DI Dr. Martin Baldinger begleitet.
Zum Beginn stellte Geschäftsführer und Eigentümer Manfred Humer seinen Betrieb vor. Dieser hat sich aus einem landwirtschaftlichen Betrieb heraus entwickelt und wurde vor über 25 Jahren auf einen gewerblichen Betrieb umgestellt. Der Standort befindet sich in Maiden, Gemeinde Heiligenberg.
Nach der Betriebsvorstellung wurden die Schüler in Gruppen aufgeteilt und sie konnten einzelne Maschinen auch mit praktischen Übungen näher kennenlernen z.B. den Umgang mit dem GPS-Lenksystem auf dem Fendt 942 testen. Weiter wurden der Einsatz von Bodenbearbeitungsgeräten und Forstmaschinen näher erklärt.
Einen Schwerpunkt stellten die im Frühjahr anstehenden Feldarbeiten wie die Ausbringung von Wirtschaftsdünger
oder die Miscanthusernte dar. Der Be-trieb hat auch einen kommunalen Schwerpunkt, wo verschiedene Arbeiten in der Landschaftspflege durchgeführt werden.
Zum Abschluss gab es einen kleinen Imbiss, bei dem auch ein Austausch über die verschiedensten Arbeiten rund um das gesamte Jahr erfolgte.
Für die Schüler war es eine interessante und lehrreiche Exkursion.
Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen: Selbst-Check ab 17. April 2023
Für Kleinunternehmen wurde zur Bewältigung der hohen Energiekosten eine Energiekostenpauschale installiert. Sie gilt als alternative Lösung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen.
Förderfähig sind kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Österreich, die mehr als 10.000 Euro und weniger als 400.000 Euro Jahresumsatz im Jahr 2022 vorweisen können. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Förderhöhe
Die Energiekostenpauschale ist eine Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitgehend automatisiert. Sie berücksichtigt folgende zwei Kriterien: Branche und Umsatz. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des Jahres 2022 berechnet. Ein Energieintensitätsnachweis ist nicht erforderlich.
Für die Antragstellung sind keine weiteren Dokumente, Belege und Steuerunterlagen erforderlich. Benötigt wird eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen. Wir bitten beim Selbst-Check für Agrarservice-Unternehmen die ÖNACE-Klasse 01.61-0 Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen, für Forstunternehmen 02.20-0 Holzeinschlag oder 02.40-0 Erbringung von forstwirtschaftlichen Dienstleistungen und Holzeinschlag auszuwählen. Die Richtlinie ist in den nächsten Wochen verfügbar.
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