Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Kontinuierliche Mitgliederentwicklung in der VLÖ

Die VLÖ arbeitet als österreichweit tätiger Branchenverband und vertritt die Interessen ländlicher Dienstleistungsunternehmen. Im Fokus steht die Unterstützung professioneller Dienstleistungsanbieter mit hauptberuflicher Orientierung. Erwerbstätige in diesem Sektor sollen davon leben können und benötigen einen angemessenen Arbeitsverdienst. Die Schaffung von Arbeitsplätzen für die Mitarbeiter und die Erzielung von Mehrwerten für den Kunden stehen als klares Ziel hinter den Aufgaben der VLÖ.
Wir brauchen Aufklärung der Landwirte

Immer mehr Lohnunternehmer melden sich bei der VLÖ und berichten von Überschreitungen gewerberechtlicher bzw. steuerlicher Grenzen durch Landwirte oder von Tätigkeiten Privater (z.B. Söhne eines landw. Betriebes der auf eigene Rechnung agiert, Privatperson ohne Bewirtschaftung eines landw. Betriebes, von Pensionisten, usw.), die aktiv an Kunden herantreten, Aufträge akquirieren und landwirtschaftliche Dienstleistungen, ohne erforderlichen Gewerbescheinen erbringen.
Bedeutung agrarischer Dienstleistungen

Agrarische Dienstleistungen sind selbständige, marktfähige Leistungen, die mit der Bereitstellung und dem Einsatz von Maschinen z.B. Feldhäcksler verbunden sind. Im Rahmen der Arbeitserledigung wird beim Kunden das gewünschte Ergebnis z.B. Silierarbeit erzielt. Jede Dienstleistung besteht aus einer Faktorkombination von Maschine – Mensch – Arbeitsort – Betriebsmittel. Eine Dienstleistung ist somit das Ergebnis eines Arbeitsprozesses.
Professionelle Landschaftspflege

Lohnunternehmen sind nicht nur Profis für Arbeiten mit land- und forstwirtschaftlichen Geräten, sie erbringen auch professionelle Arbeiten mit ihren Maschinen für öffentliche Einrichtungen, Private und Firmen.
Zur Schaffung einer durchgehenden Beschäftigung der Mitarbeiter, insbesondere außerhalb der Saisonspitzen, bspw. in den Sommermonaten oder auch im Winter übernehmen Lohnunternehmen sehr wertvolle Aufgaben in der Landschaftspflege, bei kommunalen Aufgaben, in der Gartenpflege, im ländlichen Wegebau oder den verschiedenen Arbeiten in der Natur.
Zur Ausübung von Landschaftspflegearbeiten wird der Gewerbewortlaut „Durchführung einfacher Gartenarbeiten“ benötigt. Im Gewerbeschein des Garten- und Grünflächengestalters (Gärtner) sind sämtliche Gartenarbeiten erfasst und somit ist auch die Landschaftspflege enthalten. Für die einzelnen Arbeiten müssen Sie die gewerberechtlichen Erfordernisse beachten.
Güterverkehr: Ein bedeutendes Thema für LU

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind vielschichtig im Einsatz. Der Traktor gilt als Universalfahrzeug zum Ziehen von Bodenbearbeitungsgeräten, für den Zapfwellenantrieb und zum Ziehen von Anhängern. Traktoren sind als Zugfahrzeuge entsprechend leistungsstark und zeichnen sich im Gelände bzw. auf weichen Untergründen durch eine sehr gute Einsatztauglichkeit aus.
Ausgangsbeschränkungen während des Lockdowns: Kontrollen durch die Polizei
Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass von der Polizei laufend Kontrollen durchgeführt werden. Wir bitten an die Mitarbeiter eine Arbeitsgeberbescheinigung auszustellen.
Für den Unternehmer empfehlen wir ebenso die Ausstellung einer Arbeitsgeberbescheinigung mit Eigenunterschrift. Damit wird die formelle Bescheinigung nachgewiesen.
Bitte für alle Mitarbeiter, die während des Lockdowns zur Arbeit fahren müssen und kein Homeoffice machen können, diese Bestätigung ausstellen. Bei der Art der Aufgabe: Dringende, zu erledigende Arbeiten.
Anbei erhalten Sie Mustervorlagen zur Verwendung im Betrieb (Vorlage VLÖ, Vorlage WK).