Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Professionelle Landschaftspflege
Lohnunternehmen sind nicht nur Profis für Arbeiten mit land- und forstwirtschaftlichen Geräten, sie erbringen auch professionelle Arbeiten mit ihren Maschinen für öffentliche Einrichtungen, Private und Firmen.
Zur Schaffung einer durchgehenden Beschäftigung der Mitarbeiter, insbesondere außerhalb der Saisonspitzen, bspw. in den Sommermonaten oder auch im Winter übernehmen Lohnunternehmen sehr wertvolle Aufgaben in der Landschaftspflege, bei kommunalen Aufgaben, in der Gartenpflege, im ländlichen Wegebau oder den verschiedenen Arbeiten in der Natur.
Zur Ausübung von Landschaftspflegearbeiten wird der Gewerbewortlaut „Durchführung einfacher Gartenarbeiten“ benötigt. Im Gewerbeschein des Garten- und Grünflächengestalters (Gärtner) sind sämtliche Gartenarbeiten erfasst und somit ist auch die Landschaftspflege enthalten. Für die einzelnen Arbeiten müssen Sie die gewerberechtlichen Erfordernisse beachten.
Güterverkehr: Ein bedeutendes Thema für LU
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind vielschichtig im Einsatz. Der Traktor gilt als Universalfahrzeug zum Ziehen von Bodenbearbeitungsgeräten, für den Zapfwellenantrieb und zum Ziehen von Anhängern. Traktoren sind als Zugfahrzeuge entsprechend leistungsstark und zeichnen sich im Gelände bzw. auf weichen Untergründen durch eine sehr gute Einsatztauglichkeit aus.
Ausgangsbeschränkungen während des Lockdowns: Kontrollen durch die Polizei
Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass von der Polizei laufend Kontrollen durchgeführt werden. Wir bitten an die Mitarbeiter eine Arbeitsgeberbescheinigung auszustellen.
Für den Unternehmer empfehlen wir ebenso die Ausstellung einer Arbeitsgeberbescheinigung mit Eigenunterschrift. Damit wird die formelle Bescheinigung nachgewiesen.
Bitte für alle Mitarbeiter, die während des Lockdowns zur Arbeit fahren müssen und kein Homeoffice machen können, diese Bestätigung ausstellen. Bei der Art der Aufgabe: Dringende, zu erledigende Arbeiten.
Anbei erhalten Sie Mustervorlagen zur Verwendung im Betrieb (Vorlage VLÖ, Vorlage WK).
Fahrzeugspezifische Anforderungen
Das Ziehen von Zugmaschinen und Anhängern unterliegt einer Reihe von Sonderbestimmungen, die für den Einsatz im Rahmen einer land- bzw. außerlandwirtschaftlichen Verwendung verschiedene Anforderungen umfasst. Dazu zählen bspw. benötigte Lenkerberechtigungen, das Fahren am Wochenende, die Fahrzeugausstattung mit Digi-Tacho, C-95-Qualifikation, Anhängerbetrieb und die Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen.
Positive Signale für Zuckerproduktion in Österreich
Der Pakt zur Rettung des heimischen Zuckers, den die Agrana, die Politik und die Rübenbauernvertreter abgeschlossen hatten, wurde von den Rübenbauern mit der Zeichnung einer Anbaufläche für 2021 von 38.100 ha erfüllt.
Zur Sicherstellung einer Planbarkeit mussten die Kontrahierungen bis 30. Oktober 2020 erfolgen. Damit kann die drohende Schließung des zweiten Zuckerfabrikstandorts Leopoldsdorf (Bezirk Gänserndorf) abgewendet werden.
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Stundungen für Steuerabgaben, Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten an ÖGK
Beiträge an das Finanzamt
Nach dem 15. März 2020 bewilligte Stundungen mit Enddatum 1. Oktober 2020 wurden automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert. Zusätzlich werden in die gesetzliche Stundung bis 15. Jänner 2021 jene Abgaben miteinbezogen, die bis zum 25. September 2020 auf dem Abgabenkonto verbucht wurden. Der Steuerpflichtige kann für sonstige laufende Abgaben, die nach dem 25. September 2020 hinzukommen, ein weiteres Zahlungserleichterungsansuchen einbringen, da diese sonst zu entrichten sind. Daneben besteht die Möglichkeit, trotz aufrechter Stundung einen Teil oder sogar die gesamte ausstehende Abgabenschuld zu entrichten.
Für den Zeitraum ab 15. März 2020 bis 15. Jänner 2021 werden keine Stundungszinsen festgesetzt. Danach beträgt der Stundungszinssatz 2% und wird schrittweise angehoben (alle zwei Monate erfolgt eine Erhöhung um 0,5%-Punkte)
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