Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Es muss nicht immer ein Traktor sein
Geschätzte Berufskolleginnen und Berufskollegen, liebe Partner der VLÖ,
Ich erbringe in meinem Unternehmen zum einen landwirtschaftliche Dienstleistungen, wie beispielsweise Ballen pressen oder Gülle ausbringen und zum anderen Dienstleistungen mit LKW, Hakenliftgeräten, Anhängern, Schneepflügen und Schneefräsen. Aus meinen betrieblichen Erfahrungen kenne ich sowohl die Vorzüge von Traktorgespannen als auch jene von LKW und Anhängern. Der Traktor gilt als Universalfahrzeug für die Arbeit auf den Feldern und zum Abtransport landwirtschaftlicher Güter auf der Straße. Es ist sehr komfortabel mit dem Traktor unterwegs zu sein, denn bei der Lenkerberechtigung, dem Fahren zum Wochenende und einzuhaltenden Arbeitszeiten bestehen entsprechende Freiräume, die der LKW nicht hat.
Holzmarktbericht
Nachfrage nach Nadelsägerundholz flacht ab.
Der Aufschwung der globalen Konjunktur hat schneller und kräftiger als erwartet stattgefunden. Dies führte zu Lagerabbau und Materialengpässen sowie zu höheren Preisen bei Rohstoffen sowie Vorprodukten. In Österreich lag das Wirtschaftswachstum über dem Durchschnitt des Euro-Raumes. Neben dem Aufschwung in der Gastronomie, trägt auch die anhaltende Nachfrage in der Bauwirtschaft dazu bei. Während in anderen Industrie- und Baubereichen der Materialengpass weiterhin für Probleme sorgt, ist bei der Verfügbarkeit von Schnittholzprodukten jedoch eine Entspannung eingetreten.
Soziale Verantwortung für die Mitarbeiter
Aus der Verbandsarbeit
Soziale Verantwortung für die Mitarbeiter
Lohnunternehmen beschäftigen Mitarbeiter und tragen als Arbeitgeber sehr wesentlich zur Absicherung unseres Sozialsystems bei. Jede Erwerbstätigkeit unterliegt der allgemeinen Sozialversicherungspflicht. Bei der Beschäftigung von Fahrern auf land- und forstwirtschaftlichen Maschinen sind daher Beiträge und Abgaben zu leisten.
Lohnunternehmen sind die wichtigsten Partner der Landwirte
Lohnunternehmen unterstützen die Landwirte zur Sicherstellung einer hohen Wettbewerbsfähigkeit in der landwirtschaftlichen Produktion.
In Österreich werden – so wie in anderen Ländern der Europäischen Union -verschiedene Arbeitsgänge in der Außenwirtschaft zunehmend von Agrarservice-Betrieben durchgeführt. Diese haben sich auf die Erbringung von landwirtschaftlichen Arbeitserledigungen spezialisiert und können mit höchster Präzision und zu attraktiven Hektarkosten die Technik einsetzen.
Für die Landwirte bietet der Zukauf von Leistungen eine Reihe von Vorteilen an. Dazu zählen:
- Einsparung von Rüstzeiten sowie von Vor- und Nachbereitungen für den Maschineneinsatz
- Reduktion benötigter Einstellkapazitäten: weniger Maschineneinstellfläche erforderlich = weniger verbaute Fläche
Zuckerproduktion steigt wieder
In Österreich, der EU und weltweit dürfte 2021 mehr Zucker erzeugt werden. Dennoch bleiben die Preisaussichten positiv.
Die AMA-Flächenauswertung 2021 weist für das Bundesgebiet einen Zuckerrübenanbau von 37.852 ha aus, davon liegen 26.905 ha in Niederösterreich, 8.117 ha in Oberösterreich, 2.389 ha im Burgenland, 324 ha in der Steiermark, 95 ha in Wien und 16 ha in Kärnten. Die für den Erhalt der zweiten österreichischen Zuckerfabrik geforderte Rübenfläche wurde mit diesem Plus von über 11.500 ha oder 44% erreicht. Bei einem durchschnittlichen Hektarertrag ist damit eine Zuckerrübenernte von 2,7 bis 2,8 Mio. Tonnen zu erwarten. 2020 lag die Gesamternte bei 2,1 Mio. Tonnen. Das Erntemonitoring der EU-Kommission geht in seinem September-Bericht von einem Hektarertrag von 73,3 Tonnen aus. Das läge im Bereich des fünfjährigen Mittels aber deutlich unter den 79,5 Tonnen/ha des Vorjahres.
Verlängerung Übergangsbestimmungen für Motoren
Gemeinsames Statement der Verbände
COVID-19: Der Umgang mit der COVID-19-Krise von Seiten der Europäischen Union wird von den Organisatoren der Landmaschinenbranche begrüßt. Die europäischen Verbände der Landmaschinenindustrie, der Agrarmaschinenhändler sowie der Lohnunternehmervereinigung freuen sich über die gefallene Entscheidung. Somit dürfen nun Übergangsmotoren weiterhin eingebaut werden.
Die Europäische Union hat die Übergangsfristen bestimmter Übergangsmotoren, die bis 2019 gebaut wurden, verlängert. Motoren der Stufe V in der Leistungsklasse zwischen 56 kW und 130 kW, die auch in Landmaschinen verwendet werden, dürfen nun bis zum 30. Juni 2022 eingebaut und bis zum 31. Dezember 2022 in Betrieb genommen werden. Dies ist auf den Einsatz der Verbände zurückzuführen, die dies im Oktober 2020 gefordert haben. Mit dieser Entscheidung kann nun die geänderte Fassung der EU-Verordnung 2016/1628 im Amtsblatt verabschiedet und veröffentlicht werden.