Herzlich Willkommen auf der Homepage der VLÖ
Die VLÖ ist die Berufsorganisation für landw. und forstw. Lohnunternehmen in
Österreich. Sie vertritt die Anliegen der Berufsbranche und ist Ansprechpartner
für alle Fragen rund um den Betrieb eines Lohnunternehmens.
VLÖ - Vereinigung Lohnunternehmer Österreich
Den Wert der Gülle erkennen – eine effiziente Gülleausbringung ist das Gebot der Stunde!
Der Wert der Wirtschaftsdünger als hochwirksame Mehrnährstoff- und Volldünger erhöht sich wesentlich mit steigenden Mineraldüngerpreisen. Nur mit einer emissionsmindernden Ausbringungstechnik kann der Ammonium-Stickstoff auch wirksam werden.
Exorbitanter Anstieg der Mineraldüngerpreise
Die Mineraldüngerpreise sind in den letzten Wochen und Monaten rasant in die Höhe gegangen. Erhebungsstand 10. März 2022 (Landwirtepreis lose): NAC: 971 Euro/t, Harnstoff: 1.314 Euro/t, DAP: 1.120 Euro/t, 60er-Kali: 706 Euro/t. Dies ergibt einen Reinnährstoffwert von 3,23 Euro/kg N, von 1,17 Euro/kg P2O5 und von 1,18 Euro/kg K2O.
Möglichst genaue Kenntnis des Nährstoffgehaltes ist erforderlich!
Für die Berechnung des Wertes von Wirtschaftsdüngern ist es Voraussetzung, den betriebsspezifischen Nährstoffgehalt pro Kubikmeter (je nach Leistung und Verdünnungsgrad) oder Tonne Wirtschaftsdünger (je nach Einstreumengen) möglichst genau zu kennen. Dabei wird primär die betriebsspezifische Ermittlung der Nährstoffgehalte (Nährstoffanfall aus der Tierhaltung pro Jahr durch die anfallende Wirtschaftsdüngermenge pro Jahr) empfohlen. Die Kalkulation anhand von Tabellenwerten wird nicht empfohlen. Liegt ein entsprechendes Untersuchungsergebnis einer repräsentativen Probe vor, ist dieses den Tabellenwerten vorzuziehen.
KV Agrarservice: Neuen Durchrechnungszeitraum beachten!
Seit März 2021 besteht der neue KV Agrarservice, wo für die Branche der Agrarservice-Betriebe auch ein Beschäftigungsmodell mit flexibler Arbeitszeit abgeschlossenen wurde. Der Großteil der Betriebe wendet dieses Modell an, weil in den Saisonzeiten auf einem Zeitkonto Guthabenstunden aufgebaut und in saisonschwächeren Zeiten (z.B. in den Wintermonaten) wieder abgebaut werden können. Damit wird geregelt, dass täglich bis zu 10 Stunden und wöchentlich bis zu 48 Stunden auf dem Zeitkonto im 1:1-Verhältnis gutgeschrieben werden können. Darüberliegende Arbeitszeiten bis max. 12 Stunden am Tag bzw. 60 Stunden in der Woche sind mit 50% überstundenpflichtig (werden im Verhältnis 1:1,5 auf das Zeitkonto übertragen oder als Überstunden abgerechnet).
Flexible Arbeitszeit mit Durchrechnung bis zu 52 Wochen
Im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit kann ein Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen) oder für die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses angewendet werden. Den Beginn des Durchrechnungszeitraums können Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei wählen. Es muss jedoch eine Kontinuität gegeben sein mit jährlich gleichen Zeiträumen. Für die Praxis empfiehlt sich den Start des Durchrechnungszeitraums im Frühjahr z.B. mit 1. März, 1. April oder 1. Mai zu setzen. Über eine Zeitspanne bis 52 Wochen können dann Guthabenstunden aufgebaut und in arbeitsärmeren Zeiten wieder abgebaut werden. Damit das flexible Arbeitszeitmodell angewendet werden kann, müssen Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen und darauf aufbauend jährlich eine Einzelvereinbarung mit Beginn und Ende des Durchrechnungszeitraums und der Art des Abbaus von Zeitguthaben (z.B. Zeitausgleich, Abrechnung von Überstunden oder jeweils Hälfte Zeitausgleich und Abrechnung von Überstunden) schriftlich vereinbaren.
KV Agrarservice: Umgang mit Probemonat
Zur bevorstehende Sommersaison werden wieder befristete und unbefristete Aushilfen beschäftigt. Für jedes neue Arbeitsverhältnis gilt im ersten Monat der sogenannte „Probemonat“, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist das Arbeitsverhältnis auflösen dürfen. Der Probemonat kann mit Anwendung der flexiblen Arbeitszeit Schwierigkeiten bereiten, wenn beispielsweise in den ersten Arbeitswochen Schlechtwetter herrscht und dadurch keine Arbeitseinsätze möglich sind. Es wird in der Folge eine Zeitschuld (Minusstunden) aufgebaut, die später durch Guthabenstunden ausgeglichen werden sollen. Wird jedoch das Arbeitsverhältnis im Probemonat wieder beendet, dann dürfen nach der gültigen Rechtsprechung die fehlenden Arbeitsstunden (nicht geleistete Arbeitszeit) nicht gegenverrechnet werden. Der Arbeitgeber hat das Entgelt für diese Zeit zu bezahlen ohne Berücksichtigung einer Zeitschuld.
Wir empfehlen bei wetterabhängigen Arbeiten z.B. Silierung, Getreideernte etc. den Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht mit einem bestimmten Tag zu fixieren, sondern auf die erste Schönwetterwoche zu verlegen, damit in der ersten Arbeitswoche vom Mitarbeiter Arbeitszeit geleistet werden kann und somit zum Beginn keine Zeitschuld entsteht. Sollte sich ein Arbeitseinsatz um ein paar Wochen nach hinten verschieben, dann beginnt das Arbeitsverhältnis etwas später. In Phasen mit unsicheren Wettergegebenheiten kann für einzelne Tage eine fallweise (tageweise) Beschäftigung gewählt und ein paar Wochen später – wenn ein durchgehender Arbeitseinsatz sichergestellt ist – mit dem befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverhältnis der Mitarbeitereinsatz fortgeführt werden. Damit können Sie Risiken eingrenzen, die bei einer entstehenden Zeitschuld im Probemonat gegeben sind.
Bei Fragen steht die VLÖ gerne zu Ihrer Verfügung.
Premiumdiesel versus Standartdiesel

Dieselkraftstoffe werden zum Betrieb von mobilen Maschinen benötigt und stellen die zentrale Energiequelle dar. In Lohnunternehmen hat der Einsatz von Diesel daher eine sehr große Bedeutung.
Diesel-Kraftstoffarten:
Auf Grund einer EU-Richtlinie „EN 590:2012“ müssen bestimmte Anteile an Kraftstoff aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Kraftstoffkennzeichnung bietet dazu Orientierungshilfe. Die Kennzeichnung für Bioanteile in Kraftstoff an der Tankstelle wurde 2018 in allen europäischen Ländern standardisiert, und muss am Tankdeckel und an der Zapfsäule gekennzeichnet sein. Dieseltreibstoff darf in Österreich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn er die Diesel-Norm ÖNORM EN 590 erfüllt. Der beigemischte Biodiesel muss wiederum die Anforderungen der österreichischen Biodiesel NORM ÖNORM EN 14214 erfüllt. Alle Diesel-Fahrzeuge können mit dem normgerechten Diesel Treibstoff mit bis zu 7% Bioanteil betankt werden. (Diesel-Regeltreibstoff).
- ÖNORM EN 590 Diesel B7 Standard-Diesel (FAME) (Fettsäuremethylester Biodiesel nach ÖNORM EN 14214)
- ÖNORM EN 590 Diesel B0 Premium-Diesel (synthetisches HVO, Hydrotreated Vegetable Oil) wird hergestellt aus Pflanzenöl, billigen Palmöl, Tierischen Ölen oder aus Abfall sowie Reststoffen z.B. gebrauchte Frittierfette usw.
Steigende Betriebsmittelkosten fordern Veränderungen beim Dienstleistungspreis

Stark veränderte Kosten für benötigte Betriebsmittel wie Diesel, Ersatzteile, Reifen, Folien, etc. fordern Veränderungen bei der Preisgestaltung von Dienstleistungen. Sie müssen bei allen Formen des überbetrieblichen Maschineneinsatzes wie beispielsweise in der Nachbarschaftshilfe (Maschinenring), bei Maschinenvermietungen, Gemeinschaften oder als Profi-Dienstleister (Lohnunternehmer) die entstehenden Mehrkosten ermitteln und dem Kunden weiterverrechnen. Wenn Sie darauf verzichten, oder nur einen Teil weitergeben, ist ein wirtschaftlicher Ruin vorprogrammiert. Landwirte mit Eigenmaschinen haben für benötige Betriebsstoffe ebenso höhere Aufwendungen tragen. Die aktuelle Entwicklung auf den Märkten für agrarische Güter z.B. Getreide, Futtermittel, Ölsaaten, usw. stellt höhere Produktpreise in Aussicht. Damit können entstehende Mehraufwendungen für die Betriebsmittel abgedeckt werden. Anbietende Dienstleister können auf notwendige Preisanpassungen nicht verzichten, denn die Ertragsspannen sind äußerst niedrig und folglich müssen sie die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben.
Effizienzverbesserung und Reduktion von Nebenzeiten
Eine wichtige Grundlage in Zeiten hoher Betriebsmittelaufwendungen ist die Reduktion von Kosten aus Nebenzeiten. Was sind Nebenzeiten? Diese umfassen alle Arbeits- und Einsatzzeiten außerhalb der unmittelbaren Arbeit am Feld, auf den Wiesen oder im Wald. Nebenzeiten sind heute wesentlich teurer als vor einem Jahr und es gilt diese verstärkt zu reduzieren. Wer bezahlt die Kosten für Straßenfahrten, für Probeeinsätze, Rüst- oder Stehzeiten?
Zeitgemäßer Forststraßenbau in unseren Wäldern
Die Waldarbeit war früher körperliche Schwerstarbeit. Im Zuge der wirtschaftlich notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen konnten in den letzten fünfzig Jahren viele gefährliche und schwere manuelle Arbeiten durch den Einsatz von Maschinen erleichtert werden. Voraussetzung für jeden Maschineneinsatz ist eine ausreichende Erschließung des Waldes mittels Forststraßen.
Der erste und wichtigste Schritt der Rationalisierung der Waldarbeit war die Einführung der Motorsäge für die Schlägerung und Aufarbeitung der Bäume.
Ab den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts verdrängte die Motorsäge die Handsäge und Axt beim Fällen und Ausformen der Bäume.
Erschließung der Flächen durch den Bau von Forststraßen
In dieser Zeit setzte auch der Forststraßenbau ein. Bis Mitte der 70er Jahre kamen dabei ausschließlich Schubraupen zum Einsatz, wodurch vor allem im Steilgelände Schäden an den Beständen durch unkontrolliert abrollendes Gestein auftraten. Talseitige Schutthalden gehören aber seit der Einführung der Baggerbauweise der Vergangenheit an.
Heute werden Forststraßen ökologisch und landschaftsschonend unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes errichtet. Für Forstwege ist in Oberösterreich neben der forstrechtlichen, in sensiblen Waldgebieten auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
Die fachgerechte Planung und Bauausführung erfolgen nach strengen ingenieurtechnischen Grundsätzen. Forststraßen sind langfristige und teure Investitionen für die Zukunft.